Nach Freispruch bleiben Trümmer

Nach Freispruch bleiben Trümmer
Gutachter am Prüfstand. Zehn Jahre wurde gegen Psychologen nach Vorwürfen von Kollegen und Betroffenen ermittelt

Zehn Jahre lang dauerten die Ermittlungen gegen einen Salzburger Sachverständigen. Die Einschätzung des Psychologen war vor allem in Obsorge- und Sachwalterschaftsfällen gefragt. Doch seine Expertisen stießen auf Widerstand. So warf ihm unter anderem ein Berufskollege vor, der Gutachter habe die Mindeststandards nicht eingehalten, mit Textbausteinen gearbeitet und Väter benachteiligt.

In der Vorwoche wurde der Sachverständige vor Gericht freigesprochen; nicht rechtskräftig. Was bleibt, sind Trümmer.

13 Betroffene, die sich als Opfer des Mannes sehen, verstehen die Welt nicht mehr. Sie fühlen sich nun

vom Rechtsstaat im Stich gelassen.

Auf der anderen Seite ist die Karriere des ehemaligen Gutachters ein Trümmerhaufen. „Wenn Sie zehn Jahre lang ein Verfahren führen müssen, in dem Sie dann freigesprochen werden, bleibt trotzdem etwas hängen. Da tut man sich dann in jedem Job schwer“, sagt sein Anwalt. An eine Rückkehr als Sachverständiger sei eher nicht zu denken.

Auswirkungen

Nach Freispruch bleiben Trümmer

Mediatorin Tews begleitet Betroffene seit Jahren

Aber auch die Betroffenen kämpfen mit den Folgen. „Niemand kann nachvollziehen, was das Wirken dieses Gutachters bei Familien und Kindern ausgelöst hat, welche gravierenden Auswirkungen das auf das Leben dieser Menschen hatte“, sagt Margreth Tews. Die Mediatorin hat einige Betroffene über Jahre hinweg begleitet. Im KURIER erzählen zwei davon ihre Geschichte.

Herr M. sieht seine Existenz ruiniert. Nach einer Scheidung stritt er mit seiner Frau über die Obsorge der beiden gemeinsamen Kinder. „Zwei Mal war ich bei dem Gutachter“, erzählt Herr M. „Aber die Tests, die er laut Gutachten mit mir gemacht hat, haben gar nicht stattgefunden.“ Das Gutachten hätte das angespannte Verhältnis nach der Scheidung zum Eskalieren gebracht.

Die Kinder durfte er kaum noch sehen, schildert er. „Sie waren die wirklich Leidtragenden. Ihr Schulweg hat an meinem Haus vorbei geführt. Aber sie sollten einen Umweg machen, um ja nicht bei mir vorbei zu kommen.“

Das Verhältnis zu den Kindern ist auch Jahre später noch schwierig. Die Distanz hat Narben hinterlassen. „Eine Tochter habe ich zu ihrem 18. Geburtstag kurz gesehen. Das war’s“, sagt Herr M. resigniert.

Frau K. lernte den Sachverständigen kennen, als sie beschuldigt wurde, ihren autistischen Sohn vernachlässigt zu haben – sie wurde von den Vorwürfen in einem Verfahren übrigens freigesprochen. Das Gutachten allerdings sprach gegen sie. „Mir wurde vorgeworfen, ich sei Alkohol- und Männer-abhängig. Völlig grotesk – ich lebe seit Jahrzehnten ohne Mann. Aber man hat mich dargestellt wie eine Gewerbsmäßige.“

Das hätte sie nicht nur psychisch schwer getroffen. Auch finanziell. Frau K. ist selbstständig. „Das hat sich herumgesprochen im Ort. Plötzlich hatte ich um 60 Prozent weniger Umsatz.“

Ein zweites Mal trat der Gutachter in ihr Leben, als sie um die Sachwalterschaft für den Sohn kämpfen musste. „Da wurden die verleumderischen Aussagen aus dem ersten Verfahren – die ja nachweislich falsch waren – ins Gutachten eingefügt.“

Wiedersehen

Schlussendlich wurde die Sachwalterschaft ihrem zweiten Sohn übertragen. Eine Lösung, mit der Frau K. gut leben kann. Sie sieht ihren kranken Sohn nun wieder regelmäßig.

Doch der Kampf hat Spuren hinterlassen. Frau K. erlitt einen Schlaganfall. Sie hat sich wieder davon erholt. „Aber ich verstehe, wenn sich Leute so etwas nicht antun. Das hat mich so viel Nerven, Kraft und Energie gekostet. Das kann sich niemand vorstellen.“

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