Wenn der Installateur mehr verdient als der Uni-Professor

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Gutachter in der Kritik. Karl Mahringer wurde von der Liste gestrichen. Psychiatern werden Fließband-Gutachten vorgeworfen

Was sie sagen, hat Gewicht: Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen haben in Verfahren einen besonderen Stellenwert und sind eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Richter. Doch auch Gutachter sind nicht unfehlbar.

Zuletzt wurde Afghanistan-Gutachter Karl Mahringer von der Liste gestrichen. Ihm wurde unwissenschaftliches Arbeiten vorgeworfen. Immer wieder wird auch die Qualität von psychiatrischen Sachverständigen kritisiert. „Bestimmte Gutachter stellen zu viele Gutachten aus, die dann häufig inhaltliche Mängel aufweisen“, sagt etwa Volksanwältin Gertrude Brinek. Oft hätten Sachverständige die Klienten „nur einige Minuten oder gar nicht gesehen“. Dennoch entscheiden sie unter anderem darüber, ob Menschen in den Maßnahmenvollzug (mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen, Anm.) eingeliefert werden oder darin bleiben müssen.

Ein allgemeines Qualitätsproblem sieht man im Sachverständigen-Verband nicht. „Man muss die gesamte Dimension sehen. Es werden jährlich etwa 140.000 Gerichtsgutachten beauftragt“, sagt Alexander Schmidt, Syndikus des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen und Vizepräsident des Handelsgerichtes. „Aber natürlich ist jeder Fall einer zu viel. Gerade bei der Rechtssprechung darf man nicht herumspielen.“

Niedergeschriebene Mindeststandards gibt es für Gutachten nicht. „Sachverständige sehen als Grundnorm den Sachverständigen-Eid (siehe rechts)“, sagt Schmidt. „Als Zweites enthalten die Standesregeln wichtige Grundsätze für die Erstattung von Befunden und Gutachten. Aber Wissenschaftlichkeit bedeutet in jeder Disziplin etwas anderes. Wichtig ist in allen Disziplinen: absolute Neutralität, Unbeeinflussbarkeit von Interessensgruppen und eine genügende Anzahl von Samples.“

Wenn der Installateur mehr verdient als der Uni-Professor

Syndikus Schmidt sieht kein allgemeines Qualitätsproblem

Bezahlung

Doch Qualität hat ihren Preis. Aktuell wird ein psychiatrischer Gutachter mit maximal 195,40 Euro entlohnt. „Dafür werden wissenschaftliche und zeitraubende Spitzenuntersuchungen und ein kompliziertes schriftliches Gutachten verlangt“, bekrittelt Schmidt. „Man muss sich einfach nur einen Installateur holen, um zu wissen, was das wert ist. Wenn ich einem Universitätsprofessor einen Bruchteil dessen zahle, was der Installateur erhält, läuft etwas schief.“

Konkret bei den Gerichtspsychiatern herrscht akuter Mangel. Noch gravierender ist dieser Mangel bei Kinder- und Jugendpsychiatern. In ganz Österreich sind nur vier auf der Sachverständigen-Liste: Drei in Klagenfurt, einer in Linz. Der Präsident des Landesgerichtes Salzburg hat bereits einen Hilfeschrei ans Ministerium geschickt – er müsse die Sachverständigen sogar aus anderen Bundesländern kommen lassen.

So schnell dürfte sich an der Entlohnung nichts ändern. Bis 2020 ist an keine Valorisierung der Sätze gedacht.

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