Nach Ertrinkungsfall im Pinzgau: Urteil gegen Lehrer rechtskräftig

Innenansicht Hallenbad
12-Jährige starb im Hallenbad, zwei Lehrerinnen haben Aufsichtspflicht verletzt.

Nach einem Unfall im Hallenbad Zell am See am 1. Juli 2014, bei dem eine zwölfjährige Schülerin ertrunken war, sind am Donnerstag am Landesgericht Salzburg die Urteile des Bezirksgerichtes Zell am See vom 11. Juni 2015 gegen zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung bestätigt worden. Die zwei Frauen hatten drei Monate Haft auf Bewährung erhalten. Die Urteile sind nun rechtskräftig.

Aufsichtspflicht verletzt

Die drei Richter des Berufungssenates haben heute der Berufung der Lehrerinnen keine Folge gegeben. Es sei von einer mangelnden Beaufsichtigung in dem Hallenbad auszugehen, erklärte der vorsitzende Richter Michael Schalwich. Bereits das Erstgericht hatte eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt.

Die Angeklagten beteuerten, dass der Schwimmunterricht um 10.45 Uhr beendet gewesen sei. Beim Abzählen der Schüler habe keiner gefehlt. Die zwölfjährige Nichtschwimmerin sei noch in der Garderobe gesehen worden. Es sei ihr unerklärlich, warum das Mädchen zurück und in den Schwimmerbereich gegangen ist, sagte eine Beschuldigte. Beide Lehrerinnen bedauerten den Vorfall und sprachen den Angehörigen der Syrerin ihr tiefstes Mitgefühl aus.

Forderung nach Freispruch

Laut Verteidiger Andreas Pallauf lag keine Aufsichtspflichtverletzung vor. Er forderte für die beiden Lehrerinnen der Neuen Mittelschule Saalfelden einen Freispruch. Die Schüler hätten widersprüchlich ausgesagt, der Sachverhalt sei nicht zu 100 Prozent feststellbar. Es bestünden erhebliche Zweifel, zudem sei 11.00 Uhr als Zeitpunkt der Beendigung des Unterrichts nicht plausibel, sagte Pallauf.

Doch der Berufungssenat stützte seine Entscheidung auf Zeugenaussagen. Keiner der Schüler habe eine Wahrnehmung davon, dass das Mädchen den Schwimmbereich verlassen hätte oder in die Garderobe gegangen wäre, sagte Richter Schalwich. Ein pensionierter Lehrer, der gerade die Prüfungen für ein Schwimmabzeichen abnahm, habe das Mädchen um 10.50 Uhr im Tiefenbereich bei den Sprungbrettern gesichtet, sie sei bis 10.57 Uhr in diesem Bereich gewesen. "Eine deutlich mehr als siebenminütige Abwesenheit der Schülerin ist nicht bemerkt worden", kritisierte Schalwich.

Leblos am Beckenboden

Die Syrerin wurde leblos am Boden des Beckens gefunden. Sie konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber wenig später im Spital. Die Zwölfjährige war erst eine Woche vor dem Unfall zur Familienzusammenführung nach Österreich gekommen. Ihr Vater ist ein anerkannter Flüchtling. Eine dritte Lehrerin, die damals ebenfalls die Schulklasse ins Hallenbad begleitet hatte, wurde bei dem Prozess im Juni des Vorjahres von Bezirksrichterin Herlinde Oberauer rechtskräftig freigesprochen.

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