Nach Anhörung von rund zehn Zeugen an mehreren Prozesstagen sah es die Richterin als erwiesen, dass der Mann seinen Untergebenen gegenüber seine Amtsgewalt missbraucht habe. Deshalb verurteilte sie ihn - nicht rechtskräftig - zu einem Jahr bedingter Haft.
Psychische Gewalt
Aber was war passiert. "Der Angeklagte ist oft ausgerastet, sein Umgangston war sehr schräg, viele im Camp haben sich vor ihm in die Hose gemacht", erinnerte sich ein Zeuge vor Gericht. "Ich könnte auch eine scharfe Munition aus dem Container holen, repetieren, sowie die scharf geladene Waffe an die Köpfe der Auszubildenden halten und abdrücken, damit die Auszubildenden einmal einen anständigen Druck verspüren", soll der Angeklagte gegenüber seinen Soldaten gesagt haben.
Und: "Ich schlage euch die Schädel ein, weil ich das darf. Ich habe vom Psychologen bestätigt bekommen, dass ich ein Aggressionsproblem habe." Weiters dürfte er angedroht haben, die Übung mit scharfer Munition durchführen zu lassen: "Wenn ihr mir dann ins Bein schießt, schieße ich euch in den Schädel." Außerdem soll es diverse Schikanen gegeben haben, wenn er mit der Leistung seiner Untergebenen nicht zufrieden gewesen ist. In der Anklage war dem Unteroffizier auch vorgeworfen worden, rassistische Äußerungen getätigt zu haben: "Pass auf, was du machst, früher wärst du dafür auf die Plantage gekommen."
Mit Umbringen bedroht
Manchem Soldaten dürfte der Angeklagte auch die Freude an den Auslandseinsätzen verdorben haben. "Du bist eine Schande für Österreich und das Bundesheer", erinnerte sich ein junger Soldat als Zeuge vor Gericht an Aussagen des Stabswachtmeisters, er sei aggressiv und unberechenbar gewesen, er hätte sich - wie andere Zeugen übrigens auch - vom Angeklagten bedroht gefühlt. Besonders schlimm sei es bei einer Ausbildung am 17. September gewesen, erinnerte sich ein Zeuge. Da habe der Unteroffizier selbst in die Ausbildung eingegriffen, weil er nicht zufrieden gewesen sei und die Soldaten an den Maschinengewehren mit dem Umbringen bedroht: "Der hat so laut herumgeplärrt." Das müsse auch jeder, der bei dieser Ausbildung anwesend war, gehört haben.
Angeklagter: "Nicht schuldig"
Zwar zeichneten nicht alle Zeugen vor Gericht dieses Bild des sadistischen, aggressiven, unberechenbaren und übergriffigen Ausbildners, die Richterin schenkte allerdings jenen, die sich bedroht und unterdrückt gefühlt hatten, mehr Glauben. Auch mehr, als dem Angeklagten, der sich nicht schuldig bekannte. Vor der Richterin sprach er von einer "Mission Sunshine", die manche Auszubildende im schönen Spätherbst in Bosnien absolvieren wollten, ohne harte Ausbildung. "Die wollen eine ruhige Kugel schieben, Party machen und verstehen nicht, dass sie eine Ausbildung machen müssen."
Strafanzeige gegen Zeugen
Detail am Rande: Gegen jene Zeugen, die vor Gericht aussagten, dass die behaupteten Aussagen nicht getätigt worden wären, brachte die Staatsanwältin Anträge auf Strafverfolgung wegen falscher Zeugenaussage ein. Denn angesichts der massiven Unterschiede in den wahrgenommenen Schilderungen war sie überzeugt: "Irgendwer lügt."
Disziplinäre Strafen für den Soldaten
Bundesheerintern gab es Konsequenzen für den Unteroffizier. "Er wurde bezüglich seines Verhaltes bereits im Einsatzraum rechtskräftig disziplinär bestraft, weitere mögliche dienstrechtliche Konsequenzen werden, sobald das strafrechtliche Urteil in Rechtskraft erwächst, beurteilt", so ein Heeressprecher in einer schriftlichen Stellungnahme. Welche disziplinäre Strafe der Soldat erhalten hat, wurde mit dem Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet. Die Strafe von einem Jahr bedingt führt nicht automatisch zu einer Entlassung, allerdings werde eine mögliche Entlassung kommissionell beurteilt. Der Unteroffizier versieht übrigens nach wie vor Dienst in seiner früheren Funktion und Dienststelle, so der Heeressprecher.
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