Prozess um Explosion in NÖ Erdgasstation: Vier bedingte Haftstrafen

Prozess um Explosion in NÖ Erdgasstation: Vier bedingte Haftstrafen
Jeweils zehn Monate für die Angeklagten - nicht rechtskräftig. Acht Personen wurden freigesprochen, Urteile gegen vier Unternehmen folgen.

Der Prozess um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst für vier Personen geendet.

Es setzte bedingte Haftstrafe im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen.

Im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet wurden laut der Richterin die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden. Mildernd wirkten sich demnach der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Prozess um Explosion in NÖ Erdgasstation: Vier bedingte Haftstrafen

Abgeschlossen war das Prozessfinale am Mittwoch noch nicht. Im Anschluss an die Urteilsverkündung gegen die zwölf beschuldigten Personen halten die Rechtsvertreter der vier nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagten Unternehmen laut Plan ihr jeweiliges Abschlussplädoyer. Danach soll es auch in diesen Fällen zur Urteilsverkündung kommen. Den Firmen droht jeweils eine Geldbuße.

50 Millionen Euro Schaden

Die Explosion in der Erdgasstation hatte sich am 12. Dezember 2017 ereignet. Es entstand ein Schaden von rund 50 Millionen Euro. Der Prozessreigen am Landesgericht Korneuburg, dessen Ende sich nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte, startete am 13. Dezember 2021.

Im Zentrum der Causa stand ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft ein sicherheitsrelevanter Bauteil - ein Sicherungszentralhebel - unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.

Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.

Als Ursache galt laut Staatsanwalt neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel u.a. auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet. Generell bemängelte die Staatsanwaltschaft unklar geregelte Zuständigkeiten sowie fehlende Dokumentationen zu den Abläufen.

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