Nach Ausbruch in der Steiermark: Nun auch erster Masernfall in Kärnten

Nach Ausbruch in der Steiermark: Nun auch erster Masernfall in Kärnten
19-jährige Person betroffen. Gesundheitsreferentin fordert bundesweite Abstimmung zu weiterem Vorgehen.

Am Dienstagnachmittag kam die Meldung: Kärnten hat seinen ersten bestätigten Masernfall. Laut Informationen des Landes ist eine 19-jährige Person erkrankt, die Angehörigen wurden in weiterer Folge abgesondert.

Auch die Laborergebnisse bestätigen den Verdacht. 

Masern sind laut SPÖ-Gesundheitsreferentin, Landeshauptmann-Stellvertreterin, Beate Prettner, keinesfalls zu unterschätzen, egal in welchem Alter. „Masern zählt zu den Kinderkrankheiten, ist aber keinesfalls eine „Kinder“-Krankheit. Wir bieten Impfungen an, egal für welches Alter, die Impfung schützt – schon seit Jahrzehnten“, erinnert Prettner.

Empfehlung für Impfung

Kinder werden generell bei den Kinderärzten geimpft, aber auch Jugendliche und Erwachsene können sich neben den öffentlichen Impfstellen der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate (ab Montag) bei den Ärzten impfen lassen. „Die Masernimpfung gibt es seit Jahrzehnten, nur mit ihr ist es gelungen, die Vielzahl an Ausbrüchen, nach welchen ganze Schulklassen in Quarantäne mussten, einzudämmen“, erinnert Prettner an Masernepidemien.

Ruf nach bundeweiter Abstimmung

Prettner hält aufgrund der derzeitigen Ausbrüche auch eine bundesweite Abstimmung für notwendig, die Sanitätsdirektionen der Länder seien bereits informiert. 

Die Gesundheitsreferentin, selbst Ärztin, appelliert an die Bevölkerung, in den gelben Impfpass zu schauen, ob überhaupt Masernimpfungen vorhanden sind. Auch nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person ist innerhalb weniger Tage eine Impfung noch möglich und sinnvoll.

Masern sind hochansteckend, statistisch gesehen muss ein Krankheitsfall von vier im Krankenhaus behandelt werden. Einzelfälle enden sogar tödlich. „Masern sind, weil sie so hoch ansteckend sind und nicht jede Person einen unkomplizierten Krankheitsverlauf hat, meldepflichtig. Erkennbar sind Masern erst rund zehn Tage nach einer Ansteckung mit zuerst unspezifischen Symptomen, dann aber auch Hautausschlag mit roten Flecken“, erklärt Prettner. Wer Kontakt mit Maserninfizierten hatte, kann behördlich verkehrsbeschränkt oder auch in Quarantäne geschickt werden.

Masern werden durch Viren verursacht, die weltweit verbreitet sind. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Übertragen werden Masern von Mensch zu Mensch, z.B. beim Niesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion). In der Regel erkranken alle Personen, die Kontakt zu einem Erkrankten hatten, sofern sie nicht geimpft bzw. durch eine durchgemachte Masernerkrankung geschützt sind. 
 

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