Mordversuch mit Messer: Mann zu 17 Jahren Haft in Vorarlberg verurteilt

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Stach 49-jährigem Arbeitskollegen mit einem Küchenmesser in den Bauch - Urteil nicht rechtskräftig

Ein 31-jähriger Syrer ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu einer 17-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das berichteten mehrere in Vorarlberg erscheinende Tageszeitungen in ihren Dienstag-Ausgaben.

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Der Mann, der seine Unschuld beteuerte, soll im Jänner dieses Jahres einem Arbeitskollegen ein Messer in den Bauch gerammt und ihn damit lebensgefährlich verletzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 31-Jährige arbeitete in einem Tourismusbetrieb im Bregenzerwald und war in einem Mitarbeiterhaus in Mellau (Bregenzerwald) untergebracht. Laut Darstellung des Gerichts brach er mitten in der Nacht die Zimmertüre eines 49-jährigen Arbeitskollegen auf. In weiterer Folge kam es zu dem mit einem langen Küchenmesser ausgeführten Messerstich.

Geldschulden und Eifersucht

Der Angeklagte rechtfertigte das Eindringen in das Zimmer damit, dass ihm der 49-Jährige Geld geschuldet habe. Weil der 49-Jährige daraufhin mit Skistöcken auf ihn losgegangen sei, habe er sich wehren müssen. Er habe dem Angreifer lediglich in den Arm stechen wollen und habe in Notwehr gehandelt.

Das Opfer hingegen sagte vor Gericht aus, dass der 31-Jährige eifersüchtig auf ihn gewesen sei. Es habe sich eine Arbeitskollegin in seinem Zimmer aufgehalten, auf die der 31-Jährige ein Auge geworfen hatte.

Die Geschworenen werteten die Tat des Syrers einstimmig als Mordversuch. Der 31-Jährige habe zumindest den möglichen Tod seines Opfers in Kauf genommen. Somit wurde er wegen Mordversuchs verurteilt, die Höhe der Haftstrafe legte das Gericht mit 17 Jahren fest.

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Dazu kommt noch ein halbes Jahr aus einer im September 2022 verhängten Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesprochen worden war. Außerdem muss der Mann 5.000 Euro an Schadenersatz leisten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen jeweils Bedenkzeit, das Urteil hat deshalb keine Rechtskraft.

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