24-Jähriger erwürgte seine Ex-Freundin: 20 Jahre Haft

Angeklagter vor Gericht
Kärntner tötete im Mai in Hohentauern eine junge Frau. Das Urteil im Mordprozess in Leoben ist nicht rechtskräftig.

Am 3. Mai, so erzählt die Staatsanwältin, unterschrieb die 22-Jährige einen Kredit: Die junge Frau wollte im Juni ihr erstes eigenes Lokal eröffnen.

Am 4. Mai war die gebürtige Kärntnerin tot. Ihr Ex-Freund habe  "sie gepackt und mit dem Arm auf ihren Hals gedrückt", beschreibt die Anklägerin. "Er hat sich fallen lassen und nicht nachgelassen. Mehrere Minuten lang. Bis sie tot war."

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Am Montag beginnt im Straflandesgericht Leoben der Prozess gegen den 24-Jährigen, angeklagt ist Mord. "Motiv haben wir keines", sagt die Staatsanwältin zu den Geschworenen. "Darüber schweigt er sich aus."

Der Angeklagte beteuert, er könne sich nicht erinnern. Bloß an einen Streit mit der jungen Frau, die er kannte, seit er 14 Jahre alt war und mt der er gemeinsam  im obersteirischen Hohentauern lebte und arbeitete.

Bei diesem Streit habe sie ihn geschlagen, wirft seine Verteidigerin ein: "Es kam zu einer Rangelei, er hatte Angst, dass er noch einen Schlag ins Gesicht bekommt, weshalb er sich so benommen hat."

"Das ist Mord"

Laut Obduktion ist die 22-Jährige durch Gewalteinwirkung auf ihren Kehlkopf erstickt.  "Er hat uns gestanden, dass er sie in den Würgegriff genommen hat  und nicht mehr losgelassen hat, bis sie tot war", merkt die Staatsanwältin an. "Das ist kein Unfall, das ist Mord."

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Danach soll der Mann mit einem Auto einen schweren Unfall verursacht haben, den er selbst nur knapp überlebte. Für die Anklage ein Suizidversuch, für die Verteidigung ein Unfall, weil der Lenker auf sein Handy schaute.

Erst durch die Ermittlungen wegen dieses Autounfalls wurde der Tod der jungen Frau entdeckt. Der Angeklagte war mit dem Wagen ihrer Mutter unterwegs, die Polizei informierte die Pkw-Besitzerin. "Die Tochter lag da bereits Stunden in der Wohnung - und keiner hat davon gewusst", beschreibt die Anklägerin.

 Gefunden wurde die 22-Jährige erst  von ihrem Vater, der in der Wohnung nachschaute, weil die Tochter nicht auf Anrufe reagierte. "Er hat sie im Wohnzimmer  entdeckt und noch versucht, sie zu reanimieren.  Aber das was sinnlos, sie war ja schon seit Stunden tot", schildert die Anklägerin.

Schuldig, aber nur teilweise

Der 24-Jährige bleibt dabei: Er habe die 22-Jährige nicht töten wollen. "Ich hab' keine Minuten dran gedacht, sie umzubringen." Aber er gesteht: "Ich hab's getan." Weshalb? Daran könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe nur den Streit beenden wollen, in dem er ihr die Halsschlagader abdrücke. "Ich wollt' einfach nur Ruhe haben."

Wie sich der Angeklagte verteidigt

 "Aber wie kommen Sie als erste Reaktion darauf, jemanden zu würgen?", hakt der Richter nach. "Wieso verlassen Sie dann nicht einfach die Wohnung?" Das sei ein Reflex gewesen, antwortet der Angeklagte. Ob er denn gewusst habe, dass ein Mensch daran sterben könne, wenn er gewürgt werde, fragte der Richter. "Nein", sagt der Angeklagte. "Aber jetzt ist mir das klar." 

Nach einer Besprechung mit seiner Verteidigerin und mehren eindrücklichen Hinweisen der Richter, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sei,   gibt der 24-Jährige nach: Ja, er fühle sich doch schuldig wegen Mordes.

Das Urteil fällt am späten Nachmittag: 20 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

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