Mordfall Daniela Kammerer: Anklage 21 Jahre nach der Bluttat
Daniela Kammerer wurde 2005 in Innsbruck ermordet. Sie war damals 19 Jahre.
Die Cold-Case-Ermittler hatten den Mann jahrelang unter Tatverdacht, er saß bereits sieben Wochen in Innsbruck in Untersuchungshaft.
21 Jahre nach dem Mord an der niederösterreichischen Studentin Daniela Kammerer (19) hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Dienstag Anklage wegen Mordes gegen den Verdächtigen erhoben. Dem mittlerweile 42-jährigen Österreicher wird vorgeworfen, die junge Studentin durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben.
Vor einer Telefonzelle erstochen
Das Cold-Case-Team des Bundeskriminalamtes hatte 2015, zehn Jahre nach der Bluttat, einen neuen Anlauf unternommen, um den Mordfall doch noch zu klären. Die Studentin aus Niederösterreich wurde am 23. Juni 2005 vor einer Telefonzelle in Innsbruck durch Messerstiche ermordet.
Ende 2013 geriet ihr Ex-Studienkollege ins Visier der Ermittler. Auf der Innenseite von Kammerers Minirock fanden sich damals DNA und Hautschuppen des Mannes. Dennoch kam es zu keiner Anklage und die Ermittlungen wurden eingestellt. Der Mann lebte bereits lange Zeit in Australien.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte später auf Anregung des Cold-Case-Managements neuen Untersuchungen zugestimmt und einen Ermittlungsauftrag erteilt. Konkret ging es um eine intensive DNA-Auswertung der persönlichen Gegenstände von Daniela Kammerer, die sie in der Mordnacht bei sich hatte
Die Handtasche, ihre Geldbörse und andere Gegenstände wurden im gerichtsmedizinischen Institut in Innsbruck nach dem neuesten Stand der Technik auf Fremd-DNA untersucht.
Der Tatort in Innsbruck
Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades vom Opfer. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung des Opfers nicht als so aussagekräftig dargestellt hat, wie zunächst angenommen, wurde der Angeklagte enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 zunächst eingestellt.
"Die Staatsanwaltschaft hat weiterhin nichts unversucht gelassen, um den Fall aufzuklären. Unter anderem wurden immer wieder DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert haben", so die Staatsanwaltschaft am Dienstag.
DNA auf Zigarette am Tatort
Eine DNA-Untersuchung ergab nun einen Spurentreffer des Angeklagten auf dem Filter einer angerauchten Zigarette, die in jener Telefonzelle abgelegt war, in der sich die Leiche des Opfers fand. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort war. Diese Annahme hat zuletzt auch das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Beschluss bestätigt, mit dem ein Einstellungsantrag des Angeklagten abgewiesen wurde.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnis hat sich der Tatverdacht gegen den Angeklagten wieder erhärtet, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Daher habe man Anklage erhoben. Ein Geschworenengericht soll nun auf Basis der umfangreichen Ermittlungsergebnisse über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden.
Wieso der Mann frei ist
Neuerlich im Visier der Behörden war der 42-Jährige bereits seit November 2023. Zu dem Zeitpunkt lag bereits ein erstes DNA-Gutachten zu den Spuren an der Zigarette am Tatort vor. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen den Verdächtigen erlassen, die australischen Behörden hatten ihn aber nicht vollzogen.
Mit Einbringung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl mittlerweile widerrufen. Der 42-jährige Ex-Studienkollege des Mordopfers habe durch seine Verteidiger zugesagt, zu einer Hauptverhandlung freiwillig nach Innsbruck anzureisen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.
Anwalt des Verdächtigen nimmt Stellung
Vertreten wird der verdächtige 42-Jährige vom Tiroler Anwalt Mathias Kapferer. Wie dieser gegenüber der APA erklärte, werde er "klarerweise erneut mit dem 42-Jährigen reden, auch was die Möglichkeit eines Anklageeinspruchs angeht".
Was den Einspruch anbelangt, sei es - abseits des konkreten Falles - eigentlich eher seine Vorgangsweise, einen solchen nur dann einzubringen, wenn es aus „formalen Gründen“ geboten sei. Sonst sei ein solcher Einspruch oft nicht das richtige Mittel, verwies der Rechtsanwalt auf die gängige juristische bzw. strafrechtliche Praxis und Erfahrung.
Eines sei für ihn jedenfalls klar: „Die vorliegende Anklage ist auf schwache Beine gestellt worden.“ Es gebe „zahlreiche Beweise“, dass das Ganze „eben nicht so war“, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne. Kapferer verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise.
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