Mord im Pinzgau: U-Haft gegen Ehemann beantragt

Mord im Pinzgau: U-Haft gegen Ehemann beantragt
Gegen den Beschuldigten wurde am 5. Mai ein Strafantrag u.a. wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt wegen Mordes gegen einen 41-Jährigen, der am Freitag seine in Trennung lebende 30-jährige Frau in Piesendorf (Pinzgau) im Streit mit drei Messerstichen getötet haben soll. "Die zuständige Referentin wird heute die Verhängung der Untersuchungshaft beantragen", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag zur APA. Der Mann hat die Tat laut Polizei grundsätzlich gestanden. Sein Anwalt sprach von einem "Tötungsdelikt im Affekt".

Gegen den beschuldigten Wirtshauspächter hat wegen früherer Übergriffe auf die Mutter zweier minderjähriger Kinder ein aufrechtes behördliches Betretungs- und Annäherungsverbot bestanden. Im Vorfeld der Tat kam es polizeilichen Angaben zufolge bereits zu gefährlichen Drohungen, beharrlichen Verfolgungen und einer Körperverletzung durch den 41-Jährigen, was Mitte April zu einem behördlichen Betretungsverbot und Ende April schließlich auf Antrag der 30-Jährigen zu einer einstweiligen Verfügung durch die Justiz führte.

Küchenmesser als Tatwaffe

Die Pinzgauerin war am Freitag in einem Gasthof tot aufgefunden worden, den das getrennt lebende Ehepaar gemeinsam betrieben haben soll. Die Obduktion ergab, dass die Frau an den Folgen der Messerstiche verblutet war. Am Tatort stellten die Ermittler ein Küchenmesser als Tatwaffe sicher.

Gegenüber der Polizei gab der Verdächtige an, mit seiner Frau bei einem Treffen in Streit geraten zu sein. Die beiden hatten sich offenbar zur Klärung der Trennungsmodalitäten getroffen, primär ging es dabei wohl um die Pachtverträge mehrerer gemeinsam geführter Gastronomiebetriebe.

Das Treffen sei von dem Kontaktverbot nicht umfasst gewesen, weil die 30-Jährige ihren Mann aufgesucht habe, sagte Strafverteidiger Franz Essl am Montag zur APA. "Es ging um betriebliche Buchhaltungsangelegenheiten." Die beiden seien in Streit geraten, "dann eskalierte die Situation". Sein Mandant habe im Affekt gehandelt, so der Anwalt.

Täter stellte sich telefonisch

Die Leiche der Frau wurde von Angehörigen gefunden. Nach einer intensiven Fahndung stellte sich der mutmaßliche Täter telefonisch. Die Polizei nahm ihn beim Wohnhaus seiner Eltern im Pinzgau fest. Nach der polizeilichen Einvernahme wurde er am Sonntag in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert.

Das Opfer hatte laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am 16. April 2022 Anzeige gegen den Ehemann wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und Körperverletzung erstattet. Demnach habe er die Frau am 27. Februar derart gestoßen, dass sie auf einer Eisplatte ausgerutscht und gestürzt sei. Sie habe sich dabei eine Hüftverletzung zugezogen. Weiters habe er sie am 31. Oktober 2021 und zu anderen, unbekannten Zeiten beschimpft und bedroht und sie von Jänner bis April 2022 im Zuge der Trennung auch beharrlich verfolgt.

Von Festnahme abgesehen

Am 16. April habe die Polizei gegen den Mann ein Betretungs- und Annäherungsverbot angeordnet, erklärte Haslinger. Er sei auf freiem Fuß angezeigt worden. Von einer Festnahmeanordnung und von einem Antrag auf U-Haft habe die Staatsanwaltschaft auch deshalb abgesehen, weil der 41-Jährige unbescholten und das Ehepaar sozial integriert gewesen sei und die Taten, die dem Mann angelastet wurden, teils Wochen oder Monate zurücklagen. "Es muss auch geprüft werden, ob die Vorwürfe stichhaltig sind."

Der Ehemann habe den Vorwurf der Körperverletzung bestritten, sagte Haslinger. Aufgrund der Anordnung eines Kontaktverbotes habe es auch eine Absicherung durch die Polizei gegeben. Gegen den Beschuldigten sei dann am 5. Mai ein Strafantrag wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und Körperverletzung bei Gericht eingebracht worden.

Der 41-Jährige gab in dem Ermittlungsverfahren an, dass es weiterhin zu einvernehmlichen Treffen mit seiner Ehefrau wegen der Gastronomiebetriebe und dem gemeinsamen Kind gekommen sei, wie es seitens der Staatsanwaltschaft hieß. Konfrontiert mit dem Körperverletzungsdelikt habe der Mann gesagt, dass er von der Frau angegriffen worden sei. Zum Stalking-Vorwurf habe er angegeben, dass er seine Frau, von der er seit Ende Februar getrennt lebe, zwar täglich kontaktierte, es aber auch zu wechselseitigen Kontakten gekommen sei. Was die Drohungsvorwürfe betrifft, so habe er ihr zwar Chatnachrichten geschickt, die inhaltlich nicht in Ordnung gewesen seien, seine Frau habe ihm aber ähnlich lautende Nachrichten geschickt.

Ob das Treffen am Freitag in dem Gasthaus in Piesendorf, in dem der Beschuldigte laut seinem Anwalt zuletzt wohnte, tatsächlich einvernehmlich war, sei noch Gegenstand von Ermittlungen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Messerstiche würden jedenfalls Mordermittlungen indizieren. Die Angaben des Beschuldigten müssten noch überprüft werden.

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