Mit welchem Test darf ich in Wien zum Friseur oder zum Einkaufen?

Mit welchem Test darf ich in Wien zum Friseur oder zum Einkaufen?
Welche Regeln ab dem Lockdown-Ende am 3. Mai für Zutrittstests gelten - und wo man sie überhaupt braucht.

Am Montag, dem 3. Mai, endet in Wien und Niederösterreich der Ost-Lockdown. Das bedeutet, ab diesem Tag dürfen auch in diesen beiden Bundesländern Handel, Museen, Büchereien, Zoos und körpernahe Dienstleisterinnen und Dienstleister wieder aufsperren.

Voraussetzung für den Zutritt zu all diesen Orten ist, wie gehabt, das Tragen einer FFP2-Maske. Zusätzlich sind mit Ausnahme des Handels negative Coronatests erforderlich.

Grundsätzlich sind für die verschiedenen Zutrittstests folgende Testungen gültig:

  • Antigentest: 48 Stunden
  • PCR-Test: 72 Stunden

Selbsttest werden als Zutrittstests nicht anerkannt. Es gelten nur PCR- und Antigen-Tests aus Teststraßen, Apotheken, Laboren und Arztpraxen. Erst ab dem 19. Mai sollen dann auch Selbsttests zum Eintritt (dann etwa auch in die Gastronomie) berechtigen.

Personen, die in den letzten 6 Monaten infiziert waren, sind von der Testpflicht ausgenommen, allerdings müssen sie die überstandene Infektion nachweisen können. Eine Impfung gestattet bis zur geplanten, bundesweiten Öffnung am 19. Mai keinen Zutritt.

Übrige Regeln bleiben aufrecht

Handel, Museen, Bibliotheken und Zoos müssen darüber hinaus mindestens 20 m2 Platz pro Kundin oder Kunde garantieren. Gastronomiebetriebe dürfen weiterhin zustellen bzw. ist von 6 bis 19 Uhr auch Take-away erlaubt. Die Konsumation vor Ort bleibt verboten. Auch Kultur- und Sporteinrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Nur Einzel- und Freizeitsport im Freien ist erlaubt.

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr bleiben aufrecht, untertags dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen - vier Erwachsene mit bis zu sechs aufsichtspflichtigen Kindern. Auch der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist an öffentlichen Orten weiterhin einzuhalten.

Im beruflichen Kontext gilt weiterhin die Empfehlung zur Arbeit im Homeoffice, wo das möglich ist. Eine Homeoffice-Pflicht gibt es nach wie vor nicht.

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