Mit Shorts und Baby in Bergnot: Familie muss Rettungs-Einsatz zahlen

Die Bergrettung holte die Familie aus der Wand
In Kärnten musste eine deutsche Urlaubergruppe gerettet werden. Aufgrund grober Fahrlässigkeit muss sie für Bergung zahlen.

Eine vierköpfige Urlaubergruppe aus Deutschland ist Anfang April mit einem neun Monate alten Baby und ohne passende Ausrüstung - teils in Shorts - auf dem 1.759 Meter hohen Storschitz in Bad Eisenkappel (Bezirk Völkermarkt) in Bergnot geraten.

Polizeihubschrauber, Bergretter und Alpinpolizisten brachten die Urlauber in Sicherheit. Wie die „Kleine Zeitung“ in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet, müssen die Geretteten nun den Einsatz bezahlen, die Rechnung macht 3.558 Euro aus.

„Sie müssen die Kosten für ihre Bergung selbst bezahlen“, so Polizeisprecher Christian Leitgeb. Der Grund dafür ist grobe Fahrlässigkeit. Sie müssen den Hubschraubereinsatz, die Bergung und die Arbeitsstunden der zwei Alpinpolizisten bezahlen.

"Wäre vermeidbar gewesen"

„Sie haben sich selbst in diese Lage gebracht, obwohl das absolut vermeidbar gewesen wäre. Deshalb müssen sie die Bergung selbst bezahlen“, sagte Leitgeb laut Zeitung. „Wenn jemand so vorgeht wie diese Gruppe, ist das gerechtfertigt.“ Wanderer hätten sich „immer vor einer Tour über die Route und die Schneelage zu erkundigen und sie haben vorher den Wetterbericht anzuschauen“.

Seit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Jahr 2018 gibt es bei „grob fahrlässigem Verhalten“ eine sogenannte Kostenersatzpflicht, die auch hier zu tragen kommt. „Jeder Fall ist extra zu bewerten. Wenn jemand richtig ausgerüstet wandert und sich verirrt, werden ihm Bergekosten nicht verrechnet“, erklärte Leitgeb.

Bei grober Fahrlässigkeit seien aber die Einsatzkosten selbst zu tragen. Im Vorjahr kam das in Kärnten insgesamt 22 Mal vor, 2020 wurden elf Einsätze in Rechnung gestellt, 2019 waren es sogar 37.

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