Mit Burkaverbot gegen Horrorclowns und Fußballfans

Das ist ab Oktober verboten
Viele Grauzonen: Auch Asiaten mit Schutzmasken müssen mit Geldbußen rechnen. Millionär will Strafen zahlen.

Die Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit verspricht "Fingerspitzengefühl" der Polizei. Tatsächlich werden die Beamte das brauchen, denn das neue, ab Oktober gültige Verschleierungsverbot ist durchaus so formuliert, dass es Grauzonen und Fragezeichen gibt – und dass Asiaten (mit Schutzmasken) oder Fußballfans mit Schal (zumindest im Sommer) eine Verwaltungsstrafe von bis zu 150 Euro bekommen könnten.

Denn verboten ist es, dass Gesichtszüge (laut Kardeis "vom Kinn bis zum Haaransatz") versteckt werden. Ausgenommen sind gesundheitliche Gründe; künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen und berufliche Gründe. Wer als Clown arbeitet, darf mit entsprechender Maske auf der Straße unterwegs sein. Wer als Horror-Clown jemanden erschrecken will, muss bis zu 150 Euro abliefern. Wer privat als Clown unterwegs ist, darf das im Fasching, aber sonst eben nicht.

Wärmeschutz

Mit Burkaverbot gegen Horrorclowns und Fußballfans
apa
Das könnte nun auch Fragen aufwerfen, ob Burka oder Niqab nicht vielleicht auch ein Schutz gegen die Kälte sein können. Die Gesundheitsmaske, die viele Asiaten tragen, darf jedenfalls laut Kardeis nur getragen werden, wenn es spezielle gesundheitliche Gründe gibt – sei es eine Krankheit oder sei es ein Smogalarm. Aber einfach damit in de U-Bahn zu sitzen, ist künftig strafbar.

Bei Fußballfans ist es wiederum so, dass sie den Schal nur im Winter ins Gesicht ziehen dürfen (gesundheitliche Gründe wegen Kälte), nicht aber im Sommer.

"Das wird schwierig"

Ob die Polizei gegen all dies vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Aber selbst das Hauptthema, die Verschleierung durch Niqab oder Burka, wird ausreichend Potenzial für Aufreger haben. "Das werden sicher sehr schwierige Amtshandlungen für uns", meint Reinhard Zimmermann, oberster Chef der Polizeigewerkschaft.

Mit Burkaverbot gegen Horrorclowns und Fußballfans
Burka-Verbot, Verschleierung
Die Polizei will zwar keine "Burka-Planquadrate" machen, aber auch nicht nur im normalen Streifendienst kontrollieren. Wobei die Beamten nach einem "Verlaufsstrang" arbeiten, wie Major Michael Hubmann von der Linzer Polizei erklärt:

Wer freiwillig den Schleier ablegt, kann mit bis zu 150 Euro bestraft werden, aber auch nicht (je nach Entscheidung des Beamten).

Wer den Schleier nicht ablegt, wird zur Kassa gebeten und muss ihn eben dananch abnehmen.

Wird er allerdings dann immer noch nicht abgenommen oder verweigert derjenige die Zahlung beziehungsweise Identitätsfeststellung, dann geht es auf die nächste Polizei-Inspektion. Weigert sich die Betroffene weiterhin, dann wird versucht, auf sie einzuwirken. Am Ende steht eine Zwangs-Entschleierung durch eine Beamtin. Das ist der Punkt, den aber alle gerne vermeiden würden.

Millionär will Strafen zahlen

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