Mit ärztlichem Scheinattest zur Maskenbefreiung
Die nö. Ärztekammer prüft derzeit Vorwürfe, wonach zwei Ärzte ungerechtfertigt Atteste zur Befreiung von der Mund-Nasen-Schutzpflicht ausgestellt haben sollen. Normalerweise erhalten solche Atteste nur Personen, die zum Beispiel an einer Atemwegserkrankung wie Asthma oder Angststörungen leiden. Dafür gibt es eine genaue Liste vom Gesundheitsministerium, an die sich die Ärzte halten müssen.
Es sind also nicht nur Maskenverweigerer, die man in Öffis oder Supermärkten, wo eine Tragepflicht herrscht, ohne das obligatorische Stück Stoff sieht. Aber es gibt sie – und manche haben sogar den Segen ihres Arztes dafür.
Eine Bestätigung dafür gibt es bei der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) keine – aber von einem steirischen Arzt höre man und nun eben von den zwei aus Niederösterreich, heißt es von einem Sprecher auf KURIER-Nachfrage. Anonyme Beschuldigungen gegen Ärzte sind laut Sprecherin der Ärztekammer NÖ, Birgit Jung, zudem häufig. „Es kommt öfter vor, dass Personen angeschwärzt werden, aus unterschiedlichen Gründen“, berichtet sie. Solchen anonymen Anschuldigungen werde daher in der Regel nicht nachgegangen.
Ohne ärztliches Gespräch
Würde man das tun, würde sich womöglich zeigen, dass in Österreich solche „Gefälligkeitsgutachten“ – wie sie Jung bezeichnet – ausgestellt werden, denn dem KURIER ist zumindest ein Fall bekannt, wo das nicht einmal so schwierig war.
„Es hat fünf Minuten gedauert und ich bin mit einem Attest für meinen sechsjährigen Sohn und mich wieder hinausgegangen“, erzählt Emma B. (Name der Redaktion bekannt, Anm.).
Ihren richtigen Namen möchte die 49-Jährige nicht in der Zeitung lesen, nicht weil sie nicht dahinter steht, dass sie zu den Maskenverweigerern gehört, sondern weil sie den Arzt schützen möchte. „Ich finde es gut, dass es Ärzte gibt, die einen dabei unterstützen – auch er hat sich eine Meinung gebildet“, sagt sie. Ihr Arzt wollte sich mit dem Attest ja nicht bereichern – es kostete 20 Euro –, sondern ihr helfen. Aber wobei helfen, sie ist ja nicht krank? „Ich bin gesund und will es auch bleiben. Jeder ist dafür selbst verantwortlich, mit oder ohne Mundschutz habe ich keinen Einfluss auf die Gesundheit anderer“, sagt sie. Wenn sie krank werde, bleibe sie zu Hause, das ist für sie selbstverständlich. In ihrer ländlichen Heimatgemeinde weiß das auch jeder, der sie danach fragt. Das ärztliche Attest hat sich Emma B. bereits bei der Einführung der Maskenpflicht Anfang April besorgt. Gestraft kann sie damit nun nicht werden, wenn sie keinen MNS trägt.
Konsequenzen für Ärzte
Aber was sind die Konsequenzen für den Arzt? „Wenn sich Anschuldigungen bewahrheiten und ein Arzt vor die Disziplinarkommission der Ärztekammer kommt, geht es von einer Verwarnung, über Geldstrafen bis hin zur Streichung von der Ärzteliste“, erklärt der ÖAK-Sprecher, bisher sei das aber nie notwendig geworden.
Wie viele Personen über eine ärztliche MNS-Befreiung in Österreich verfügen, weiß man bei der Ärztekammer nicht, da es sich dabei um eine Privatleistung handle, die nicht bei der Gesundheitskasse angeführt wird. Marlene Penz
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