1,9 Promille bei Polizeikontrolle: War die Zahnhaftcreme schuld?

1,9 Promille bei Polizeikontrolle: War die Zahnhaftcreme schuld?
Der Autofahrer schob die Schuld auf seine dritten Zähne und Hustensaft. Dass er ein Jahr keinen Führerschein hat, wollte er nicht akzeptieren.

Die dritten Zähne eines Tirolers beschäftigten vor Kurzem das Landesverwaltungsgericht. Konkret nicht die Zahnprothese selbst - sondern die Haftcreme, die dafür sorgt, dass die falschen Zähne auch sitzen.

Sie soll nämlich schuld daran sein, dass bei dem Autofahrer Anfang des Jahres eine Alkoholisierung von 1,9 Promille festgestellt wurde.

Der Mann war an einem Nachmittag im vergangenen Jänner von den Beamten aufgehalten worden. Er war zu schnell im Ortsgebiet unterwegs gewesen. Der daraufhin durchgeführte Alkotest schlug an. Der Führerschein war somit weg, zudem verhängte die Behörde eine Geldstrafe in Höhe von fast 3.000 Euro.

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Doch der will das nicht akzeptieren und ging dagegen gerichtlich vor. Denn, so seine Erklärung - schuld am hohen Alkoholwert sei seine Zahnhaftcreme gewesen. Diese enthalte Alkohol. Er würde sie mehrmals täglich verwenden, er habe sie zuletzt 15 Minuten vor dem Alkotest aufgetragen. Und ausgerechnet an diesem Tag habe er auch noch einen vom Arzt verschriebenen Hustensaft eingenommen.

Schon den Polizisten vor Ort habe er erklärt, dass "es bestimmt an seiner Zahnhaftcreme liegen würde und er den Führerschein bereits zweimal wieder zurückbekommen habe." So wurde es auch von den Polizisten vermerkt. Zudem erklärte der Tiroler, dass er gefordert habe, dass der Amtsarzt komme.

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Vor dem Verwaltungsgericht schilderte ein Polizist als Zeuge, dass der Tiroler 20 km/h zu schnell im Ortsgebiet unterwegs war und in eine Geschwindigkeitsmessung geriet. Als man den Autofahrer ein Haltezeichen deutete, sei dieser aber weitergefahren. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und stoppte ihn. Er habe deutliche Alkoholisierungssymptome gezeigt, erinnerten sich die Polizisten. Daher wurde ein Alkotest durchgeführt. Und ja, er habe von seiner Zahnhaftcreme erzählt. "Eine ärztliche Blutabnahme ließ er aber nicht vornehmen."

Und somit wies das Gericht die Beschwerde des Autolenkers los. Den Führerschein hat er in einem Jahr wieder. Die Geldstrafe muss er zahlen.

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