Missbrauchsprozess in Tirol: Ex-Feriencamp-Leiter wurde freigesprochen

Insolvenzantrag von Seilzüge-Hersteller am Landesgericht Innsbruck
Dem Mann war vorgeworfen worden, 2009 am Achensee neunjährigen Buben sexuell missbraucht haben.

Ein 74-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger freigesprochen worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Sommer 2009 als Feriencamp-Leiter am Achensee einen neunjährigen Buben missbraucht und sich damit zusätzlich des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gemacht haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. 

Es handle sich um einen Freispruch im Zweifel, sagte Richter Norbert Hofer in seiner Urteilsbegründung. Es bleibe jedenfalls ein schaler Nachgeschmack, so der Richter. Der Angeklagte hatte sich weder im Ermittlungsverfahren noch im Oktober zu Prozessbeginn schuldig bekannt. Auch am zweiten Prozesstag am Dienstag änderte der Wiener, der über viele Jahre hinweg Feriencamps für Kinder und Jugendliche in mehreren Bundesländern veranstaltet hatte, seine Haltung nicht: „Ich bleibe bei meinen bisherigen Aussagen“. Die nach dieser neuerlichen Unschuldsbeteuerung des Angeklagten angesetzte kontradiktorische Einvernahme des mutmaßlichen Opfers fand schließlich unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Warten auf DVD

Bereits im Oktober war diese Einvernahme geplant gewesen. Es war aber schließlich zur Vertagung gekommen, weil die DVD mit der aufgezeichneten Einvernahme nicht am Landesgericht Innsbruck eingelangt war. Am damaligen Prozesstag hatte der Angeklagte und damalige Camp-Leiter die Missbrauchsvorwürfe als „unmögliche Sachen“ bezeichnet. Es sei vielmehr denkbar, dass sich der besagte Missbrauchsvorfall „in der Kindheit“ des Betroffenen ereignet habe und dieser diesen dann fälschlicherweise im Ferienlager am Achensee verortet habe.

Die Staatsanwältin hatte hingegen keinen Zweifel daran gelassen, dass das mutmaßliche Opfer „absolut glaubwürdig ist“ und sich der Vorfall am Achensee tatsächlich ereignet habe. „Es gibt schlicht keinen anderen plausiblen Grund, warum dieser den Angeklagten jetzt nach so vielen Jahren so massiv belasten sollte“, betonte die öffentliche Anklägerin vor Gericht.

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