Ministerin will bundeseinheitliches Hundehaltegesetz

An der Maulkorbpflicht für Listenhunde scheiden sich die Geister.
Hartinger-Klein (FPÖ) lädt Experten am Montag zum Runden Tisch. Dessen Sinnhaftigkeit ist allerdings umstritten.

Bei einem Runden Tisch in Wien will die für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ( FPÖ) am Montag Möglichkeiten für eine einheitliche Gesetzgebung bei der Hundehaltung ausloten. Teilnehmen werden die zuständigen Referenten der Bundesländer, Vertreter der Österreichischen Tierärztekammer, des Kynologenverbands sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Besprochen werden die einzelnen Landesgesetze, Statistiken von Hundebissen, Risiken von Hundebissen und wie die weiteren Schritte aussehen können.

Ministerin will bundeseinheitliches Hundehaltegesetz

FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein.

„Der aktuelle Vorfall in Wien, bei dem ein einjähriger Bub von einem Rottweiler angegriffen wurde und leider verstorben ist, zeigt die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Sicherheitsregelung für alle Bundesländer. Wir müssen alles daran setzen, dass so ein Vorfall nicht mehr passieren kann“, sagt Hartinger-Klein.

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden: Wien und Niederösterreich schreiben für bestimmte Rassen einen Hundeführschein vor, in Oberösterreich reiche dagegen ein allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und ein erweiterter Sachkundenachweis für auffällige Hunde, so die Ministerin.

Populismus-Vorwurf

In den Reihen der Tierschutzreferenten hegt man allerdings Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Runden Tisches. Sei Hartinger-Klein doch für den Tierschutz verantwortlich, nicht aber für das Tierhaltegesetz. Denn das ist Ländersache. "Wann Hunde Leine tragen und wann Maulkorb liegt also außerhalb ihrer Kompetenz. Sie kann höchstens sagen, was sie sich wünscht", sagt ein Insider zum KURIER. Der FPÖ-Ministerin gehe es hier um Populismus, wird gemutmaßt. Zur Konferenz der Ländertierschutzreferenten sei sie etwa nicht erschienen.

In Wien soll am kommenden Donnerstag die zwölfte Novelle des Tierhaltegesetzes im Landtag beschlossen werden. Wie berichtet, kommt die ursprünglich von Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) in Aussicht gestellte generelle Maulkorbpflicht für sogenannte Listenhunde nun doch nicht. Das von Polizei und SPÖ gewünschte Novum scheiterte am innerkoalitionären Widerstand der Grünen.

Ob die Beißkorbpflicht  zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eingeführt wird, soll nach der Einholung der Meinung von Fachleuten entschieden werden. Dazu eingeladen sollen laut Maresch Vertreter der Polizei, aber auch Hundetrainer und Tierschutzexperten werden. „Es ist uns wichtig, einen Schnellschuss zu vermeiden“, begründet Maresch die vorläufige Ablehnung seiner Partei. „Wir wollen eine vernünftige und praktikable Lösung, die die Aspekte Sicherheit und Tierschutz gleichermaßen berücksichtigt.“

Die restlichen Punkte der Novelle sollen aber wie geplant abgesegnet werden. Dazu gehört unter anderem ein 0,5-Promille-Alkohollimit für Halter von Listenhunden, wenn das Tier auf der Straße geführt wird.

Obwohl Kritiker, wie etwa Madeleine Petrovic vom Wiener Tierschutzverein, Maulkörbe als nicht artgerecht ablehnen, will Sima die Beißkorbpflicht für Listenhunde weiterhin durchsetzen. „Ich bin wild entschlossen“, sagt sie zum KURIER.

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