Mindestsicherung: Diakonie kritisiert Wohnsitzpflicht

Die schwarz-grüne Landesregierung hat das Modell im Jänner beschlossen
Die Novelle zur Tiroler Mindestsicherung ist gerade in Begutachtung und sieht auch Kürzungen vor

Nachdem eine bundeseinheitliche Lösung gescheitert war, hat die Tiroler Landesregierung im Jänner ihr eigenes Modell für die Mindestsicherung vorgestellt. Es sieht eine weitere Verschärfung der Bezugskriterien vor. Der Gesetzesentwurf ging vergangene Woche in Begutachtung und wird nun von der Diakonie in einer Stellungnahme kritisiert.

Der Fokus liegt dabei auf jenen Punkten, die insbesondere auf Flüchtlinge abzielen. Die können, wie berichtet, durch eine Regelung in dem Modell künftig ihren Wohnort nicht mehr frei wählen. Werden zugewiesene Unterkünfte abgelehnt, hat das einen Entzug der Mindestsicherung zur Folge.

"Auf diesem Weg führt Tirol eine Art Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge durch die Hintertür ein. Diese haben aber sonst das Recht, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei zu wählen, da sie Staatsbürgern gleichgestellt sind", kritisiert Christoph Riedl, Diakonie Österreich.

Weniger Geld in WG

Auch vorgesehene Kürzungen werden kritisiert. Tirol hat zwar auf eine Deckelung der Mindestsicherung verzichtet, sie aber für Bezieher in Wohngemeinschaften um 150 Euro gesenkt. Diese Änderung betrifft Flüchtlinge besonders stark, da sie aufgrund der hohen Mieten auf solche Wohnformen angewiesen sind, erklärt die Diakonie.

Für ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf geht die Kritik ins Leere. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa zwei Asylwerber mehr bekommen sollten, als ein Ehepaar. Die Richtsätze wurden entsprechend angepasst.

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