Millionenschaden: "Staatssekretär" und "Frau Direktor" prellten Unternehmer

Justice statue with sunlight
Am Landesgericht Klagenfurt geht am Mittwoch nach zwei Monaten ein Betrugsprozess gegen vier Slowaken ins Finale.

Vier Slowaken haben laut Staatsanwaltschaft mit  einer „hollywoodreifen Inszenierung“ österreichische Baufirmen um Millionenbeträge gebracht. Staatsanwalt Wolfgang Handler wirft den drei Männern (63, 68 und 37 Jahre alt) und einer Frau (61) schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.

Sie sollen österreichischen Bauunternehmern lukrative Aufträge an großen Bauprojekten in der Slowakei vorgetäuscht und ihnen auf diese Art und Weise Gelder für diverse „Vorfinanzierungen“ herausgelockt haben. Die Schadenssumme soll mehrere Millionen Euro betragen. Die Aufträge, die den Bauunternehmern versprochen wurden, könne man als Lottosechser in der Baubranche bezeichnen. EU-geförderte Sanierungen im Ausmaß von zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen.

So sagte ein Bauunternehmer, man habe sich einma in der Nähe des slowakischen Parlaments getroffen: Mit dabei ein „Staatssekretär“, ein „Projektleiter“ und „Frau Direktor“, die eifrig über ein Projekt referiert hätten, übersetzt habe damals der Ungar. Ein „riesengroßer Plan“ wurde auf einem Tisch ausgerollt - der Unternehmer hätte Planung und technische Abwicklung für ein Flüchtlingslager mit Platz für 40.000 Personen übernehmen sollen.

Die Betrügereien zogen sich über mehrere Jahre, begannen 2007 und flogen 2015 auf. Ein Ungar war bezüglich dieser Causa bereits vor zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden.

Zwei Verurteilte

Es sei unstrittig, dass es Täuschungen gegeben habe, sagte Staatsanwalt Handler. Aus seiner Sicht gibt es vier Hauptdarsteller. Zwei seien schon verurteilt, einer warte in Slowakei auf seine Auslieferung und einer sitze hier, der Hauptangeklagte, erklärte er. Der Anklage lag ein rechtskräftiges Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt zugrunde. In der Hauptverhandlung im Sommer 2017 hatte ein mittlerweile bereits rechtskräftig verurteilter Ungar ausgesagt, gemeinsam mit den nun Beschuldigten die Betrügereien abgewickelt zu haben. Er sei nur ausführendes Organ gewesen, der im gegenständlichen Verfahren Hauptangeklagte habe den Tatplan entwickelt und ihm habe er auch das Geld abliefern müssen.

Für den Staatsanwalt sind die drei anderen Angeklagten „Nebendarsteller“, die unter anderem Politiker und Behördenvertreter gespielt haben und bei denen sich aber sehr wohl die Frage nach der persönlichen Schuld stelle. Sie hatten sich, wie auch der Hauptangeklagte, nicht schuldig bekannt.

Weiters sagte Handler, der 63-jährige Hauptangeklagte sei von Ende 2008 bis 2016 mit von der Partie gewesen. Er habe seinen Komplizen, den verurteilten Ungarn, von Projekt zu Projekt begleitet und mitbekommen müssen, dass keines der Projekte umgesetzt werde. Er habe ganz genau verstanden, worum es gegangen sei und dass es zu „Gebührenzahlungen“ durch die geprellten österreichischen Unternehmer gekommen sei.

Laut Zeugenaussagen sei er auch bei manchen dieser Zahlungen dabei gewesen, führte Handler aus. Daher sei er neben dem verurteilten Ungarn der entscheidende Faktor einer großen Inszenierung gewesen und er habe auch die anderen Darsteller organisiert. Es sei undenkbar, dass eine einzige Person über sieben Jahre einen solche Betrug durchziehe, inklusive Baustellenbesichtigungen, Besprechungen und Geschäftsessen. Zurück bleiben die Opfer, auf deren Aussage auch die Anklage fuße, führte der Staatsanwalt aus.

Handeln mit klarem Vorsatz

Beim Haupttäter ortete der Staatsanwalt ein klares Wissen und somit den Vorsatz um den eingetretenen Schaden und die Bereicherung. Auch bei den Nebendarstellern steht für ihn fest, dass sie Täuschungshandlungen - sie spielten laut Anklage unter anderem einen Staatssekretär, Generaljuristen oder eine Direktorin - begangen haben und damit unmittelbare Täter seien. „Dass diese Täuschungen zu Vermögensverschiebung führten, wussten sie. Das muss man bei einem intelligenten Menschen annehmen“, so Handler. Allerdings sei hier die Verantwortung für die Schadenshöhe schwer festzustellen. Er gehe jedoch von einem Betrag von mehr als 300.000 Euro aus. Dass die drei Mitangeklagten über die tatsächliche Höhe von mehreren Millionen Euro Bescheid gewusst haben könnten, bezweifelte der Staatsanwalt.

Verteidigung

Die Verteidigung hatte Freisprüche verlangt. So sagte die Verteidigerin des Hauptbeschuldigten, Karin Herbst, die Schädigung sei da, daran sei nicht zu rütteln. Doch die Schuld liege ausschließlich bei dem bereits verurteilten Ungarn, der ihren Mandanten belastet habe, um sich selbst zu entlasten und dadurch eine Strafmilderung zu erreichen. Ihr Mandant sei bei verschiedenen Treffen und Terminen dabei gewesen und habe Essen und Besprechungen organisiert. Doch die bloße Teilnahme erfülle nicht den Tatbestand des Betrugs im Sinne des Gesetzes.

Für den Nachmittag waren die Plädoyers der anderen Verteidiger vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin geplant.

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