Millionenpleite einer Medizintechnik-Firma

Millionenpleite einer Medizintechnik-Firma
Insolventes Unternehmen hat 7,85 Millionen Euro Schulden angehäuft und soll mit Hilfe eines Investors fortgeführt werden.

„Nach Angaben des Unternehmens waren unter anderem Differenzen mit einem Bankhaus mitursächlich für die eingetretene Insolvenz und musste die Antragstellerin in Folge ihre Zahlungsunfähigkeit eingestehen“, heißt es dazu von den Gläubigerschutzverbänden AKV und Creditreform. Die Medizintechnik-Firma I.T.S. GmbH hat am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beantragt. Laut Creditreform sind 153 Gläubiger betroffen, laut AKV 17 von ursprünglich 30 Mitarbeitern.

Die I.T.S. GmbH beschäftigt sich mit der Entwicklung und Produktion von Medizinprodukten für den unfallchirurgischen Bedarf, die vom Standort in Autal weltweit vertrieben werden.

Bei diesen Produkten handelt es sich vor allem um Platten, Verschraubungen und Nägel für die Versorgung von   Brüchen und sonstigen unfallchirurgischen zu behandelnden Verletzungen. Der Bedarf ist durch den Skitourismus und die damit verbundene Verletzungsgefahr in den Wintermonaten besonders hoch“, heißt es dazu von Creditreform.

„Die direkte Konkurrenz zu deutlich umsatz- und ertragsstärkeren Konzernen führte auch dazu, dass die I.T.S. GmbH   – vor allem um sich am internationalen Markt positionieren zu können – hohe finanzielle Mittel in Marketing und Reisen investieren musste, um ihre Kundenkontakte zu pflegen“, teilt das Unternehmen dem Gericht mit. „Besonders der US-amerikanische Markt entwickelte sich für die Antragstellerin in den letzten Jahren zu einem der besten ausländischen Absatzmärkte, sodass der Vertrieb der Produkte dort über eine amerikanische Schwestergesellschaft erfolgt.“

Massiver Absatzeinbruch

Bis zum Geschäftsjahr 2015/16 soll sich das Geschäft positiv entwickelt haben. Ende 2017 sei aber der Kreditrahmen bei der Hausbank ausgeschöpft worden und im März 2018 wurde er wieder gesenkt. Zuvor war es aber, nämlich in der Wintersaison 2017/18, zu einem Absatzeinbruch gekommen. Die Produkte waren rasch ausverkauft und konnte nicht mehr geliefert werden. Das Unternehmen soll daraufhin bei Abnehmern ausgelistet worden sein. Die offenen Bestellungen per Ende September haben ein Volumen in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

Letztendlich scheiterte eine außergerichtliche Einigung mit einer Vielzahl der Gläubiger.

Schulden und Vermögen

Die Verbindlichkeiten werden mit 7,856 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 4,811 Millionen Euro auf vier Banken, eine Million Euro auf Lieferanten, 561.000 Euro auf die Finanz, 397.000 Euro auf ein Darlehen, 454.000 Euro auf die Mitarbeiter, 192.000 Euro auf die Gebietskrankenkasse, 259.000 Euro auf verbundene Unternehmen, 73.500 Euro auf Lizenzgebühren und 46.000 Euro auf die Gemeinde Lassnitzhöhe.

Das Vermögen wird mit 3,287 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 1,59 Millionen Euro auf die Betriebsliegenschaft, 1,018 Millionen Euro auf offene Kundenforderungen, 473.500 Euro auf ein Bankguthaben. Die Betriebsliegenschaft, die Kundenforderungen und das Warenlager (1,715 Millionen Euro) sind an die Hausbank verpfändet. Das freie Warenlager wird mit 50.000 Euro beziffert.

Die Zukunft

Die Unternehmensfortführung soll durch einen Investor unterstützt werden. Dessen Engagement soll aber vor einer Einigung mit der Hausbank abhängen. Diese Einigung soll in den nächsten Tagen verhandelt werden, da der Investor "ansonsten nicht bereit ist, die Maßnahmen zur Finanzierung der Fortführung mitzutragen", teilt das Unternehmen mit.

So will I.T.S. mit den finanziellen Mitteln von dritter Seite verpfändete Waren auslösen und zugleich will ein Produzent so lange Zahlungsziele gewähren, "dass die Kosten aus dem Abruf der Lagerwaren erst dann liquiditätswirksam werden, wenn die ersten Kundezahlungen einlangen".

Die Gläubigerquote

Die Insolvenzgläubiger sollen laut KSV1870 eine Quote in Höhe von 20 Prozent erhalten. Die erste Rate als fünfprozentige Barquote, Raten zwei und drei zu je 7,5 Prozent dann innerhalb von zwölf bzw.24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.

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