Matura-Schummelei ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Ab 2026 muss ein Teil der Matura ohne Technologieeinsatz geschafft werden
Eine 18-jährige Steirerin arbeitete mit Handys, Kamera und Kopfhörer an ihrem Erfolg.

Wegen ihrer Schummelei bei der schriftlichen Matura könnte eine steirische Schülerin vor Gericht landen. Die 18-Jährige soll Handys, Kamera und Kopfhörer benutzt haben und wurde dabei von einer Aufsichtsperson ertappt. Da die Bildungsdirektion verpflichtet ist, so einen Fall zu melden, muss nun die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklage entscheiden, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Bacher, einen Bericht der Kleinen Zeitung von Freitag.

Die 18-Jährige soll im Fach "Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen" bei der Reifeprüfung in der HLW Deutschlandsberg versucht haben, sich mit einigem technischen Aufwand ein positives Ergebnis zu sichern. In so einem Fall sei die Aufsichtsperson verpflichtet, die Sache an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, hieß es seitens der Bildungsdirektion. Beim Reifeprüfungszeugnis handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, daher die rechtlichen Konsequenzen.

Bisher noch kein Fall angeklagt

"Dass geschummelt wird in der Schule ist eine Sache, aber mit diesem technischen Equipment ist das noch einmal etwas anderes", meinte Bacher. Die Bildungsdirektion bringe die Sache daher berechtigt zur Anzeige: Ob es tatsächlich zu einer Anklage komme, müsse dann geprüft werden.

Schul-Schummler landeten bisher noch nie in Graz auf der Anklagebank, wohl aber Personen, die bei der Führschein-Prüfung betrogen hatten. Derartige Fälle - die von der Straftat her den gleichen Paragrafen betreffen - wurden bereits verhandelt und die Betroffenen auch verurteilt.

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