MA35 verweigert Einbürgerung für "Held der Terrornacht"

MA35 verweigert Einbürgerung für "Held der Terrornacht"
Wie das Nachrichtenmagazin Profil berichtet, attestiert das LVT Wien dem "Polizistenretter" eine Verbindung mit der Hamas.

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den als "Polizistenretter" und "Held der Terrornacht" bekannt gewordenen Osama Abu El Hosna  sei "derzeit nicht möglich", heißt es im Bescheid vom 21. Dezember 2022 der MA35. Das berichtet das Profil online.

Der Ablehnung soll einem nur wenige Zeilen langen Bericht des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT Wien) gefolgt sein. Darin werfe das LVT Wien dem 25-Jährigen vor, nach wie vor im Umfeld der terroristischen Gruppierung Hamas in Erscheinung zu treten. Eine Verleihung der Staatsbürgerschaft würde daher „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich“ darstellen.

Der gebürtige Palästinenser, der seit 2013 anerkannter Geflüchteter in Österreich ist, Osama Abu El Hosna, hat in der Nacht des Terroranschlags in Wien vom 2. November 2020 einem Polizisten, der vom Attentäter angeschossen wurde, das Leben gerettet. Er brachte den angeschossenen Polizisten aus dem Gefahrenbereich zu den Sanitätern. 

Ermittlungen gegen Hilfsverein

Wie das Profil berichtet, sei die Grazer Staatsanwaltschaft auf Osama Abu El Hosna im Rahmen der Operation Luxor, der umstrittenen Großrazzia gegen die Islamisten-Szene im November 2020, aufmerksam geworden. Er soll in einem Hilfsverein tätig gewesen sein, der eine Verbindung zur terroristischen Vereinigung Hamas unterstellt werde. Allerdings habe das Landesgericht Graz die Ermittlungen gegen Osama Abu El Hosna sowie den inkriminierten Verein bereits im September 2022 eingestellt. 

Seine Anwältin, die ehemalige SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar, kritisiert die Entscheidung der MA35 und wolle eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen. "Der Bericht des LVT ist reine Willkür. Es handelt sich um haltlose Vorwürfe, die jeglicher Grundlage entbehren. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich sehr bedenklich", sagt Duzdar im Profil

Kommentare