Luxusuhren auf Skipiste über die Grenze geschmuggelt

Drei Skifahrer bereiten sich an der Bergstation Samnaun N1 - Flimsattel vor.
Der Gesamtwert der Uhren beträgt rund 36.000 Euro. Fast die Hälfte muss der Tatverdächtige nun für die unverzollte Einfuhr zahlen.

Es war ein ungewöhnlicher Aufgriff für die Zöllner in einem Skigebiet in Tirol . Am rund 2.800 Meter hohen Filmsattel und bei minus drei Grad kontrollierten die Beamten Einreisende aus dem Schweizer Samnaun, die die Grenze auf Skiern überquerten. Wo gerne Rauchwaren oder Alkohol geschmuggelt werden, stießen die Zöllner diesmal auf einen Mann, der in seinem Rucksack acht Luxusuhren geschmuggelt haben soll.

Die Uhren der Marken Omega und Union Glashütte haben einen Gesamtwert von rund 36.000 Euro. Dem Tatverdächtigen kommt der Schmuggel nun teuer zu stehen. Für die unverzollte Einfuhr der Uhren werden Abgaben, Strafen und Sicherheitsleistungen in einer Höhe von knapp 14.000 Euro eingehoben.

Drei Skifahrer bereiten sich an der Bergstation Samnaun N1-Flimsattel vor.

Ein Mann wurde in einem Grenz-Skigebiet zwischen der Schweiz und Österreich aufgehalten. Die Zöllner warfen einen Blick in seinen Rucksack

Drei Skifahrer stehen auf einer Skipiste vor einer Bergkulisse, einer hält Zigaretten, einer ein Dokument.

Insgesamt acht Luxusuhren soll der Mann geschmuggelt haben

Drei Personen präsentieren Omega-Uhren in ihren jeweiligen Schatullen.

Die Zöllner mit den aufgegriffenen Uhren

Zwei Skifahrer stehen vor einem Wegweiser mit Ortsnamen in verschiedenen Sprachen.

Aus dem Schweizer Samnaun werden immer wieder Waren aus dem Luxussegment auf der Skipiste nach Österreich geschmuggelt

Schweizer Waren beliebt

Der Einsatz zeige die Qualität im heimischen Zollamt, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). „Die Arbeit des Zolls trägt stark dazu bei, anständige Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.“ Besonders aus der Schweiz werden gerne Waren aus dem Luxussegment eingeführt, da sie dort billiger zu erwerben sind als in Österreich. 

Wenn nicht anders im Zollrecht geregelt, dürfen Waren nur auf offiziellen Zollstraßen über die Grenze gebracht werden. Zudem müssen die Waren bei Überschreiten bestimmter Mengen oder Werte beim Zoll angemeldet werden. Weil die Grenze auch über die Skipisten überquert werden kann, gibt es Zöllner, die die Rucksäcke der auf Ski einreisenden Personen kontrollieren.

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