Lokalaugenschein im Frauenknast

Lokalaugenschein im Frauenknast
Wird ihr Urteil rechtskräftig, zieht Estibaliz Carranza in ein Schloss südlich von Wiener Neustadt.

Der 200 Meter lange Spaziergang zwischen dem Altbaumbestand endet vor einem prächtigen Jagdschloss. Der Eindruck darf nicht täuschen: In dem Barockbau aus dem 17. Jahrhundert ist Österreichs einziger Frauenknast untergebracht – die Justizanstalt Schwarzau, zwölf Kilometer südlich von Wiener Neustadt gelegen.

„Herzlich Willkommen. Sie sind nun bei uns.“ Freundlich begrüßt Anstaltsleiter Gottfried Neuberger, 52, seine Neuankömmlinge. Jeden Donnerstagmittag steigen sie aus einem Bus der Justiz. Bald dürfte auch die am Donnerstag (nicht rechtskräftig) wegen Doppelmordes verurteilte ehemalige Eissalonbesitzerin Estibaliz Carranza, 34, unter ihnen sein. „Ich stelle dann mein Team vor, beantworte offene Fragen“, erzählt Neuberger.

Voraussetzung, um hier zu landen, ist eine Haft von mehr als 18 Monaten. Derzeit sitzen 161 Frauen in der Schwarzau ein. Im Schnitt sind sie viereinhalb Jahre hier. Die Jüngste ist 16, die Älteste 70. Unter ihnen befinden sich 26 Mörderinnen und Totschlägerinnen. Der Häf’n ist zugleich eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige, aber geistig-abnorme Rechtsbrecherinnen (siehe Artikelende) wie Carranza.

In der Näherei hängen Fadenspulen in allen Farben an den Wänden. Eine Frau sitzt gebückt an der ratternden Nähmaschine. „Das wird eine Kuscheldecke“, sagt eine ältere Insassin. Eine andere fertigt Kleider für eine Designerin an.
Ein Gefängnis ist auch Arbeitsplatz. Wer gesund ist, muss hinter Gittern werken. In der Schwarzau von 7 bis 13 Uhr. Aufträge kommen oft von außerhalb. Von der Designerin bis zum Großkonzern reichen die Kunden. 200.000 Euro werden jährlich hier erwirtschaftet. Viele Insassinnen helfen, den Laden am Laufen zu halten – in der Küche, in der Wäscherei oder als Gärtnerin auf dem 24 Hektar großen Anwesen. Einige bilden sich fort.

Acht der 161 Insassinnen sind geistig-abnorm. Estibaliz Carranza wäre die neunte. Die Gutachterin Adelheid Kastner beziffert die statis¬tische Wahrscheinlichkeit, dass die Spanierin in den nächsten zehn Jahren wieder töten würde, mit 31 Prozent.

Was heißt das? Carranza ist gefährlich. Im Vollzug wird empfohlen, solche Häftlinge zu separieren. In Schwarzau geht man den umgekehrten Weg. Neuberger: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es gut ist, wenn sie sozial integriert werden.“ Sie teilen sich mit anderen Zelle und Freizeit.

Begutachtung

Der Unterschied zwischen psychisch-kranken und gesunden Insassinnen ist im Alltag minimal. Kranke erhalten (Psycho-)Therapien. Groß ist er, wenn es um die Entlassung geht. Für geistig Abnorme reicht es nicht, die Haft abzusitzen. Nur wenn ein Gutachter attestiert, dass die Betroffene geheilt ist, darf sie in Freiheit. „Oft gelingt es, dass die Insassinnen frühzeitig geheilt werden“, erzählt der Anstaltschef. Aber nicht immer.

Für das Personal in einem Frauenknast ist der Job anspruchsvoller als in einem für Männer. „Der Betreuungsaufwand und der emotionale Einsatz sind höher“, betont der Chef. Die traditionellen Rollen pflanzen sich nämlich hinter Gittern fort. Männer sitzen ihre Haft viel unbekümmerter ab. Frauen können die Verantwortung für die Familie nicht einfach abstreifen. „Sie werden von mehr Sorgen geplagt.“

Lokalaugenschein im Frauenknast
Gewalt gibt es im Frauengefängnis äußerst selten. „Diese Konfliktaustragung ist typisch männlich.“ Wenn das Neuberger, der oberste Bewacher von teils schwer kriminellen Frauen sagt, mag das paradox klingen. Reflexartig schränkt er ein: „Streit gibt es schon.“ Das liege in der Natur eines Gefängnisses. „Die wahre Strafe ist nicht nur der Entzug von Freiheit, sondern auch die soziale Nähe zu anderen.“ In den engen, sterilen Gängen ist ein Sich-Ausweichen unmöglich.

Wird hier eine Doppelmörderin geächtet? Neuberger: „Es ist nicht wichtig, was man getan hat, sondern, wie man sich verhält.“ TV-Be¬richte über Carranza sind unter Insassinnen begehrt. Kein Wunder, viele werden mit ihr Jahre verbringen. Auch Neuberger. „Sie begleitet mich in die Pension. Dieser Gedanke ist erschütternd für mich, aber sicher auch für sie.“

Zurechnungs(un)fähig: Psychiatrie Wer zurechnungsunfähig ist, wird auch nicht verurteilt, sondern auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie eingewiesen.
Maßnahmenvollzug Täter, die zurechnungsfähig, aber gefährlich sind, erhalten eine Haftstrafe. Sie kommen in den Maßnahmenvollzug, d. h. sie bekommen Therapie. Ist ihre Strafe verbüßt, dürfen sie nur entlassen werden, wenn sie geheilt sind.

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