„Lex GTI“ gegen Straßen-Rowdies könnte bald in Kraft treten

„Lex GTI“ gegen Straßen-Rowdies könnte bald in Kraft treten
Ministerrat hat Vorlage ans Parlament bereits beschlossen. Jetzt könnte es rasch gehen.

Die sogenannte „Lex GTI“ ist auf dem Weg. Das Klimaministerium hat auf Initiative des Landes Kärnten in der 40. Novelle des Kraftfahrgesetzes eine Reihe an Maßnahmen in das Gesetz geschrieben. Sie geben den Sicherheitsorganen bessere Werkzeuge im Kampf gegen die extremen Auswüchse von Auto-Treffen, Tuning-Szene und einzelne unbelehrbare Rowdys in die Hand: Kennzeichen-, Schlüssel- und Führerscheinabnahme bei Lärm- und Luftverschmutzung, Stilllegung des Fahrzeuges für 72 Stunden für Aktionen wie „Gummi geben“ oder Burn-outs am Stand.

Die Begutachtungsfrist für die Novelle ist abgelaufen, insgesamt wurden 17 Stellungnahmen eingebracht. Generell wird das Gesetzesvorhaben der Grünen Ministerin Leonore Gewessler befürwortet. Ein großer Kritikpunkt: Die Novelle soll mit 1. Juni in Kraft treten, vom 25. bis 28. Mai trifft sich die GTI-Szene in Reifnitz am Wörthersee. Deshalb fordert das Land Kärnten, Motor und Treiber der Novelle, dass das Gesetz bereits davor in Kraft tritt, um Ende Mai schon als Basis für das Einschreiten der Sicherheitsorgane dienen soll. Der ÖAMTC monierte zudem den zu hohen Strafrahmen und schlug den Einsatz von Schnellrichter-Verfahren statt hoher Organmandate vor. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit forderte, im Zuge der Novelle schärfere Sanktionen für Raser ins Gesetz zu nehmen. 

Formale Änderungen

Die Stellungnahmen wurden durch das Ministerium gesichtet, großteils formale Änderungen wurden eingearbeitet. Im Ministerrat wurde die Regierungsvorlage beschlossen und ans Parlament zur Beschlussfassung übermittelt. Im Klimaministerium ist man überzeugt, dass ein rasches Inkrafttreten möglich ist. Wenngleich im Gesetzestext immer noch der 1. Juni angeführt ist. Und der ist einige Tage nach dem GTI-Treffen, das vom 25. bis 28. Mai in Reifnitz stattfinden wird.


Die Stellungnahmen im Detail

 Der Autofahrerclub ÖAMTC sieht keinen Grund den Strafrahmen auf 10.000 Euro zu verdoppeln, da dieser erst vor wenigen Jahren von 2.180 auf 5.000 Euro mehr als verdoppelt worden sei. Auch die Mindeststrafe von 300 Euro für Delikte, die „kein Gefährdungspotenzial für die Öffentlichkeit darstellen, wo hingegen etwa die mangelnde Ladungssicherheit bei Lkws keiner Mindeststrafe unterliegen würde, bei größerem Gefährdungspotenzial“. Und der ÖAMTC weist auch auf den Umstand hin, dass das Gesetz dann nicht greife, wenn derartige Veranstaltungen auf gesperrten Straßen stattfinden würden. Jedenfalls sind die ÖAMTC-Juristen überzeugt, dass schwerpunktmäßige Kontrollen bei den hinlänglich bekannten HotSpot-Veranstaltungen verbunden mit unmittelbarer Sanktionierung im vereinfachten Verwaltungsverfahren zweckmäßiger seien. Außerdem stelle diese Novelle die gesamte Tuning-Szene unter Generalverdacht, und sie stifte Verwirrung und Rechtsunsicherheit.
Weiters schlägt der ÖAMTC vor, statt hoher Organmandate „Schnellrichterverfahren“ anzuwenden, damit die Delikte vor allem der in der Novelle angesprochenen Wiederholungstäter bei wiederholten Vergehen sichtbar wären und bei neuerlichen Verstößen der – höheren - Bestrafung zugrunde gelegt werden könnten. 

ARBÖ für mehr Sicherheitskräfte bei Hot-Spot-Veranstaltungen

Autofahrerclub ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig kann sich vorstellen, dass illegale Umbauten an Fahrzeugen wie Vorrichtungen für laute Fehlzündungen oder für Flammen aus Endschalldämpfern für Verfallen erklärt werden können, und er weist darauf hin, dass nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen verbessert werden, sondern auch die Sicherheitsorgane in ausreichender Zahl bei diversen Hot-Spot-Veranstaltungen zum Einsatz kommen müssen. Gegen die Erhöhung der Strafen hat der ARBÖ keinen Einwand. 


Die Bundesarbeiterkammer begrüßt die Kraftfahrgesetz-Novelle „im Sinne der Verkehrssicherheit und unter Berücksichtigung der Klimaziele sehr“, auch die Erhöhung des Strafrahmens – erstmals wieder seit 2005 – auf 10.000 Euro im Sinne einer generalpräventiven Wirkung.


Aus der Wirtschaftskammer kommt eine prinzipielle Unterstützung des Vorhabens, abgelehnt wird aber die Erhöhung des Strafrahmens. Und sie fordert, dass Strafen nur bei „bewusst herbeigeführten Veränderungen“, die zu Nachzünden, Nachblubbern etc. führen, verhängt werden - nicht für Fahrzeuge, die in genehmigtem Zustand bei der Nutzung diesen Lärm verursachen.

Führerschein-Entzug für "Gummi geben"?

Auch die Bundeskammer für Ziviltechnikerinnen und Architekten hat eine Stellungnahme zu dieser Novelle abgegeben: Sie hält Autofahrer, die bewusst Reifenabtrieb („Gummi geben“) herbeiführen, für derart verantwortungslos durch Umweltbelastung und Verminderung der Haftung der Reifen und daraus resultierender geringerer Fahrsicherheit, dass der Gesetzgeber dafür den kurzfristigen Führerscheinentzug sowie eine Nachschulung ins Gesetz aufnehmen sollte. 

KfV: "Geht zu wenig weit"

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) begrüßt die Novelle zwar, hält aber fest, dass diese „nur auf einen verschwindend kleinen Teil der Verkehrsteilnehmer“ abziele. Deshalb solle die Novelle anderen Punkte mit beinhalten: Mindeststrafen für Delikte wie fehlende Kindersicherung oder mangelhafte Ladungssicherheit (plus Erhöhung des Strafrahmens). Beendigung der Praxis mit Straftoleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Einführung eines Verwaltungsstrafregisters, um Wiederholungstäter stärker zur Verantwortung ziehen zu können. Außerdem hält das KfV einen österreichweit einheitlichen Strafkatalog für Anonymverfügungen und Organmandate für nötig: Bisher seien bis zu 100 Prozent abweichende Strafen für viele Delikte an der Tagesordnung. Und das KfV reklamiert noch schärfere Sanktionen für Geschwindigkeitsübertretungen, Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle, in die Novelle hinein: Grenzwerte für Führerscheinentzug sollen auf 30  km/h im Ortsgebiet und auf 40km/h auf Freilandstraßen und Autobahnen gesenkt werden, auch sollen Mindeststrafe (450 Euro bei 40 bzw. 50 km/h Übertretung) und die Entzugsdauer erhöht werden (etwa auf 1 Jahr bei 80 bzw. 90 km/h Überschreitung). Und: Die Möglichkeit, Fahrzeuge bei extremer Raserei zu beschlagnahmen und zu verwerten sollte rasch umgesetzt werden. Außerdem fordert das KfV die Aufnahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 10 km/h unter der Schwelle zum Entzug in das Vormerksystem mit sofortigem Entzug des Führerscheins bei einer zweiten Vormerkung. 

"Auch Motorradfahrer inkludieren"

Zwei private Stellungnahmen wurden öffentlich abgegeben: Ein Bürger fragt, ob man keine andere Sorgen habe, als die Menschen zu strafen, ein anderer hingegen schlägt vor, Motorräder, von denen durch Lärm und Raserei ähnliche Belastungen und Gefährdungen ausgehen wie von Auto-Rowdys bei diversen Tuning-Treffen, explizit in die Novelle aufzunehmen. 

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