Lawine auf Skipiste in Lech: Freispruch für zwei Experten

Lawine auf Skipiste in Lech: Freispruch für zwei Experten
Bei dem Unglück am 25. Dezember 2022 wurden fünf Skifahrer verletzt. Die Anklage lautete unter anderem auf fahrlässige Körperverletzung

Es war ein 19 Sekunden langes Video, das das Schlimmste befürchten ließ.

Am 25. Dezember filmte ein Augenzeuge, wie im Skigebiet von Lech/Zürs eine Lawine vom Trittkopf auf eine Piste abgeht und dabei nach und nach über talwärts fahrende Skifahrer rauscht. Zunächst wurde mit bis zu zehn Verschütteten gerechnet, eine riesige Suchaktion rollte an.

Wie durch ein Wunder gab es keine Toten, aber fünf Verletzte – einer der Betroffenen erlitt eine teilweise Querschnittslähmung. Am Dienstag mussten sich zwei Mitglieder der Lawinenkommission am Landesgericht Feldkirch verantworten, denen von der Anklage vorgeworfen wurde, die Piste trotz Lawinengefahr freigegeben und Beweismittel gefälscht zu haben, wie der ORF Vorarlberg berichtete.

Unschuld beteuert

Die Männer bekannten sich nicht schuldig. Sie schilderten, dass sie eine Sprengung durchgeführt hatten und bei nachfolgenden Untersuchungen keinen Hinweis darauf fanden, dass in dem Hang noch ein Schneebrett herunterkommen könnte.

Einer der beiden Angeklagten ist seit 28 Jahren bei der Lecher Lawinenkommission – ein Ehrenamt. Er kenne den betroffenen Hang seit 1989, gab der Mann bei seiner Einvernahme an. Dort sei nach einer Lawinensprengung noch nie eine weitere Lawine abgegangen.

Was den Vorwurf der Beweismittelfälschung betrifft, geht es um den Bericht der Lawinenkommission, den der Hauptangeklagte der Staatsanwaltschaft übermittelt hat. so der ORF. Darin wird ein drittes Mitglied angeführt, das an der Begutachtung der Lawinensituation beteiligt gewesen sei. Die betreffende Person war zu diesem Zeitpunkt aber im Urlaub.

Fehler im System

Es habe sich um einen Fehler im System gehandelt, betonten Verteidiger und Angeklagter. Im Formular, mit dem die Berichte erstellt werden, seien alle Mitglieder der Kommission automatisch eingetragen. Wenn einer nicht da sei, müsste er händisch ausgetragen werden. Darauf habe der Angeklagte vergessen, er habe aber keinen Vorsatz gehabt, ein Beweismittel zu fälschen, versicherte er.

Für die beiden Angeklagten wurden drei Anwälte aufgeboten – einer davon mit Andreas Ermacora der ehemalige Präsident des Österreichischen Alpenvereins. Als das Unglück passierte, ging im Nobelskiort die Sorge über einen möglichen Imageschaden um. Auch deshalb war die Erleichterung groß, dass keine Toten zu beklagen waren.

Aufamten konnten am Dienstag auch die beiden Angeklagten – zumindest vorerst. Sie wurden freigesprochen, allerdings ist das noch nicht rechtskräftig.

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