Laternenfeste: Wo die Eltern mitkommen dürfen
Am 11. November wird der Heilige Martin gefeiert: traditionell mit Martinsspiel, Ganslessen und Laternenfest. Letztere sind vor allem in Kindergärten ein Highlight. Die Kinder basteln Laternen und lernen Lieder – und freuen sich schon, diese den Eltern vorzusingen. Doch das ist heuer oft nicht möglich: Denn auch die Laternenfeste fallen unter die 2-G-Regel.
Die aktuelle Corona-Lage bedeutet für viele Eltern heuer „draußenbleiben“ – und zwar nicht nur für jene, die ungeimpft sind oder keinen Genesenen-Status haben. Eine steirische Leserin wandte sich an den KURIER: Das letzte Laternenfest ihrer Tochter finde zwar statt, allerdings ohne Eltern. „Da fehlt doch die Menschlichkeit, es müssen ja nicht Oma, Opa und Tanten dabei sein. Aber mein Kind wäre so stolz, der Mama etwas vorzusingen.“ Im Kindergarten in der Nachbargemeinde sei das nämlich möglich.
Keine Eltern in städtischen Kindergärten
Eine einheitliche Regel gibt es in der Steiermark nicht, ebenso wenig in NÖ. Dort geben Kindergartenabteilung und Sanitätsdirektion eine Empfehlung aus: Das Fest müsse nicht abgesagt werden, sei aber, wenn möglich, im Freien abzuhalten, mit zwei Erwachsenen pro Kind (mit 2-G-Regelung). Mehr als eine Empfehlung gibt es für die Kindergärten der Stadt Wien: „Aufgrund der aktuell stark steigenden Zahlen wird es keine Feste mit Eltern im Kindergarten geben, um so eine Ansammlung von größeren Menschenmengen zu vermeiden“, heißt es auf KURIER-Nachfrage.
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