Land Kärnten stellt klar: Wandern im Ausland erlaubt, Shoppen nicht

Land Kärnten stellt klar: Wandern im Ausland erlaubt, Shoppen nicht
Land stellt in Absprache mit dem Bund klar: Die heimischen Corona-Regeln gelten für Österreicher auch im Ausland.

Auf Pasta und Pizza nach Tarvis, direkt an italienischen Grenze: Für viele Kärntnerinnen und Kärntner ist das ein beliebter Ausflug - auch, beziehungsweise ganz besonders zu Zeiten, in denen die Restaurants in Österreich coronabedingt geschlossen sind. Das Land Kärnten stellte aus diesem Grund am Montag klar: Ins Ausland zu fahren, um die hierzulande geltenden Corona-Regeln zu umgehen, ist nicht zulässig.

In Absprache mit dem Bund sei nun die Frage nach einem Auslandsurlaub geklärt worden. „Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung“, hieß es in einer Aussendung.

Was man auch im Ausland nicht darf

Unzulässig seien aber „Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen“. Konkret bedeutet das: Zum Shopping oder für Gastro-Besuche dürfe man nicht ins Ausland fahren, sehr wohl aber zum Spazierengehen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei müsste man den Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft machen.

Vor jeder Reise ins Ausland sollte man sich aber über die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land informieren. Diese könnten sich „auf Grund der neuen Omikron-Variante“ schnell ändern.

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