Kurse für Wanderer: Auf Du und Du mit der Kuh

Kurse für Wanderer: Auf Du und  Du mit der Kuh
Nach dem Kuh-Urteil gegen einen Tiroler Bauern gibt es Infokampagnen für Almwanderer. Dazu könnten bald Seminare kommen.

70 Kühe stehen in den Ställen, aber vor allem auf den beiden Mariazeller Almen von Birgit und Franz Eder. Almen, über die Gäste gerne wandern.

„Wir haben uns nach dem Urteil schon lange überlegt, ob wir sperren sollen und ob das rechtlich überhaupt geht“, überlegt Birgit. „Aber ich will ja niemandem verbieten, auf die Alm zu kommen. Das ist ja auch für uns nett, jeder grüßt, man tratscht.“

Aber Gerichtsentscheide wie jenes aus Tirol lassen grübeln. „Für einen Betrieb ist das ein Todesurteil. So viel Geld hast ja nicht so einfach im Portemonnaie.“ Nun ist der Betrieb der Eders aber seit gut zehn Jahren einer von 95 steirischen „Schule am Bauernhof“-Landwirtschaften.

Da lag eine Idee nahe: „Wir überlegen etwas in Richtung Erwachsenenbildung, eine Art Schule auf der Alm“, beschreibt Birgit. „Wir sind zwar erst am Starten, aber wir möchten etwas anbieten, das Sinn macht.“

Pilotprojekt

Damit trifft die Obersteirerin genau den Punkt: Es gibt zwar jede Menge Informationsmaterial im Internet und auch gedruckt, aber Schulungen vor Ort sind Mangelware. Offensichtlich aber nötig, denn nachgefragt werden sie von Wanderern bereits. „Wir sind dabei, so ein Programm zu entwickeln und zu institutionalisieren“, kündigt eine Sprecherin der steirischen Landwirtschaftskammer an.

Angelehnt an das Modell „Schule am Bauernhof“, durch das pro Jahr knapp 7000 Kinder auf Landwirtschaften kommen, soll ein Angebot für Erwachsenen ausgearbeitet werden.

Kurse für Wanderer: Auf Du und  Du mit der Kuh

Birgit und Franz Eder bringen Schülern Rinder nahe. Sie denken auch Programme für Erwachsene an

Ähnliche Überlegungen werden bei der Landwirtschaftskammer in Tirol, wo es zu den zwei einzigen tödlichen Kuhattacken des vergangenen Jahrzehnts in Österreich kam, gewälzt. „Es gibt bereits Bauern, die Almführungen machen und so die Leute sensibilisieren wollen“, erzählt LK-Sprecherin Judith Haaser. Auch die Miteinbeziehung von Hundeschulen steht in Diskussion.

Verhaltenskodex

Derzeit wird in Tirol eine weitere Infokampagne zum richtigen Verhalten auf der Alm vorbereitet. Im Ministerium für Landwirtschaft und Tourismus wird indes an einem Verhaltenskodex getüftelt, der ein Gegenstück zu den Pistenregeln für die Almnutzung werden soll.

Der Alpenverein (ÖAV) unterstützt diese Bemühungen. Über Gefahren beim Klettern, beim Tiefschneefahren und andere alpine Risiken klärt die Organisation schon lange auf. Nun auch Kuh-Kurse anzubieten, ist für den ÖAV aber kein Thema, sagt Wege- und Hüttenreferent Peter Kapelari: „Wir verfolgen eher den Ansatz, über Video und Info-Material aufzuklären.“

Tour ohne Kuh-Kontakt

Der Alpenverein betont – wie bei anderen Aktivitäten in den Bergen – auch beim Wandern über Almen mit Weideviehhaltung die Eigenverantwortung. „Wir wollen den Leuten zugänglich machen, wo Almen mit Mutterkuh-Herden sind, damit sie das Begehen mit Hunden vermeiden können“, erklärt Kapelari. Derzeit würden die Daten aufbereitet, um sie für digitale Tourentools bereitstellen zu können.

Die Idee dahinter: So wie sich Alpinsportler vor einer Tour über Wetter- oder Lawinenbericht informieren, sollen Wanderer in ihre Planung auch die Haltung von Mutterkuh-Herden auf ihrer geplanten Route berücksichtigen – das gilt vor allem für Hundehalter, deren Tiere Kuh-Angriffe auslösen können.

Riskante Begegnungen

Die Zahl der Sommer-Freizeitsportler in den Bergen nimmt seit Jahren zu. Gleichzeitig gibt es immer mehr Bauern, die Mutterkühe und Kälber gemeinsam auf die Alm stellen, was bei den Tieren Herdenverhalten samt dazugehörigen Schutzinstinkten wachruft. Die Gefahr von riskanten Begegnungen hat sich also erhöht.

Diesem Aspekt tragen auch Tirols Bergwanderführer in der Ausbildung Rechnung. „Wir reagieren auf das, was im Land passiert. Im Bereich des Fachs alpine Gefahren wird seit rund vier Jahren Wissen über das Verhalten von Haustieren auf der Alm und den richtigen Umgang vermittelt“, sagt Ausbildungsleiter Stefan Wierer.

Dabei geht es nicht nur um Kühe, betont er. Auch bettelnde Pferdefohlen oder mögliche Angriffe pubertierender Geißböcke oder Widder werden thematisiert. Die rund 400 Tiroler Wanderführer sind Multiplikatoren für derartiges Wissen.

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Tipps: Auf der Alm, da gibt’s Regeln

Wie das Wandern  mit und ohne Hund reibungslos klappt

Kühe sind keine Streicheltiere.

Menschen und andere Tiere, speziell natürlich Hunde, sind für weidende Rinder nichts weiter als Stress. Am besten mit einem Abstand von 20 bis 50 Metern um sie herumgehen.

Mit dem  Hund  nicht über die Weide gehen.

Auf (freilaufende) Hunde reagieren Rinder, vor allem Mutterkühe, instinktiv: Gefahr im Anmarsch. Mit Hundebegleitung, wenn möglich, um eine Weide herumwandern, auch wenn das ein Umweg sein sollte.

Rinder rennen nicht plötzlich los.

Wie andere Tiere auch geben Kühe  Zeichen, wann es zu viel wird. Das Fixieren des Eindringlings mit dem Blick und das  Senken des Kopfes sind  deutliche Hinweise. Beginnt sich eine Kuh zu nähern, sollte der Mensch den Rückzug antreten.

In aku(h)ter Gefahr: Hund freilassen und schreien.

Wenn es doch passiert ist und sich eine Kuh oder gar eine Herde in Bewegung setzt, als Erstes den Hund loslassen. Niemals mit ihm auf dem Arm losrennen! Hunde sind schneller als Menschen und kommen alleine leichter aus der Gefahrenzone. Selbst nicht weglaufen, sondern langsam zurückgehen und dabei der Kuh nie den Rückenzuwenden. Lautes Gebrüll kann helfen  allerdings keine panischen Hilfeschreie, sondern „selbstbewusst“, wie es in Ratgebern heißt.

Recht: Das Kuh-Urteil und seine Folgen

Am 28. Juli 2014 wanderte eine Urlauberin aus Deutschland auf einer Alm im Pinnistal in Tirol. Daniela M., 45, hatte ihren angeleinten  Hund dabei. Eine Mutterkuh-Herde trampelte die Frau nieder, sie starb. Der Witwer klagte, weil der Bauer haftbar sei: Die Weide hätte eingezäunt sein müssen. Am 21. Februar 2019 gab ihm ein Zivilrichter Recht und gestand dem Kläger insgesamt 490.000 Euro zu. Der Bauer berief gegen das Urteil.

Obwohl das Urteil sehr einzelfallspezifisch zu betrachten ist, verunsicherte es Landwirte, Touristiker wie Wanderer. Die Bundesregierung kündigte darauf am 13. März an, die Haftungsfrage umzudrehen und einen entsprechenden  Passus im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zu adaptieren: Kommt es zu einem Vorfall, wird überprüft, ob sich der Wanderer an die Vorgaben gehalten hat. Ist das nicht der Fall, muss der Bauern nicht haften.

 

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