Mehr Abschüsse, weniger Kontrolle? WWF kritisiert geplante Biberverordnung in NÖ
Kontroversielle Einschätzungen zwischen Naturschützern und dem Gesetzgeber gibt es in Niederösterreich zur geplanten neuen Biberverordnung. Der von Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) Mitte Juli zur Stellungnahme verschickte Gesetzesentwurf wird etwa vom WWF in großen Teilen abgelehnt. Eine gedeihliche Koexistenz zwischen Mensch und Tier sei mit dieser Verordnung nicht möglich, heißt es.
Die Debatte steigt just in einer Zeit, in der die Nerven blank liegen: Während Bäche und Flüsse die niedrigsten Wasserstände seit langer Zeit führen, stauen viele der über 9.000 Biber in NÖ mit ihren Dämmen die Oberläufe und sorgen so für noch prekärere Situationen im Unterlauf.
Die Schäden durch angenagte oder gefällte Bäume nehmen zu. Ausgehöhlte Böschungen und Dämme werden zur Gefahr. Erst vor dem Wochenende verhängte die Stadt St. Pölten wegen unterhöhlter Dammabschnitte ein Betretungsverbot auf einem Uferabschnitt des Mühlbachs.
Sarah Stöger, Biber-Expertin des WWF
WWF will Einzelfall-Prüfung
„Keine Frage, es gibt kritische Situationen und Schäden, die durch Biber entstehen können. Doch es soll in jedem Einzelfall die Chance geben, das Problem tierschutzgerecht zu lösen“, sagt Sarah Stöger, die Biber-Expertin des WWF. Doch im Verordnungsentwurf des Landes NÖ werde radikal eine andere Richtung eingeschlagen. Der WWF erarbeite eine Stellungnahme mit zahlreichen Kritikpunkten, weil man die FFH-Vorgaben der EU nicht erfüllt sehe.
Landesrätin Rosenkranz betonte gegenüber dem KURIER im Vorfeld, dass man den geforderten Schutzstatus des Bibers weiterhin respektiere, gleichzeitig aber dort Handlungsmöglichkeiten schaffen will, wo es Gefahr in Verzug gebe.
Überprüfung erst im Nachhinein geplant
Dass im neuen Gesetz die pauschale Zahl der Biberentnahmen in NÖ pro Jahr von derzeit 400 Stück auf pauschal 600 angehoben werden soll, findet bei WWF-Sprecherin Stöger kein Verständnis. Vor allem auch deshalb, weil die Rahmenbedingungen, wie gegen den Biber vorgegangen werden soll, entscheidend verändert werden. Nun soll ein direktes Eingreifen gegen die Biberdämme bis zum Abschuss nämlich erlaubt werden, sobald ein Grundeigentümer oder eine andere Institution Gefahr in Verzug ortet. „Die bisherige Überprüfung durch die Behörde soll erst im Nachhinein stattfinden, ohne dass vorher geklärt wird, ob ein Eingreifen berechtigt ist“, kritisiert Stöger.
Einheitliche Regeln
Dass die Verordnung über ganz NÖ einheitliche Regeln bringen soll und nicht mehr zwischen alpinen und flachen Regionen unterscheidet, stößt ebenfalls auf Kritik beim WWF.
Generell sollte der Fokus auf den Wert der Biberkolonien und ihren Beitrag, Wasser und Feuchtigkeit in den Böden zu speichern, gelegt werden. Das sollten vor allem Landwirte besonders schätzen, findet Stöger. Gewässer sollen mehr Platz bekommen, für Schäden durch die Biber müsste es entsprechende Entschädigungen geben.
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