Neue Biberverordnung geht in Niederösterreich in Begutachtung
Land NÖ will mit neuer Biberverordnung die hohe Population im Land in den Griff bekommen.
In Niederösterreich geht eine neue Biberverordnung in Begutachtung. Angedacht seien unter anderem rasche Lösungen bei Gefahr im Verzug, ließ FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz am Freitag in einer Aussendung wissen. In existenzbedrohenden Situationen können Maßnahmen unmittelbar getroffen werden, aktuell müsse zuvor ein Sachverständiger hinzugezogen werden, hieß es aus Rosenkranz“ Büro auf Anfrage. Die Tötung bleibe jedoch „Ultima Ratio“, wurde betont.
„Innerhalb des geltenden europäischen Rechtsrahmens haben wir hier das Maximum herausgeholt“, sagte Rosenkranz in der Aussendung zum Thema Gefahr im Verzug. „Wenn Flächen unterminiert werden, Straßen gefährdet sind oder andere akute Schäden drohen, brauchen die Betroffenen rasche und praktikable Lösungen statt langwieriger Verfahren.“
Auf Basis der neuen Verordnung soll nun bei Gefahr im Verzug im Nachgang geklärt werden, ob der rechtliche Rahmen eingehalten worden ist, hieß es aus dem Büro von Rosenkranz. Generell bestehe die Möglichkeit einer Tötung nur, wenn davor Präventionsmaßnahmen und Eingriffe in den Lebensraum des Bibers vorgenommen worden seien, konkretisierte die Landesrätin in einem Video-Interview. „Entnahme darf und kann nur die letzte Möglichkeit sein, das schreibt uns schon die EU vor.“
„Biber-Fleckerlteppich“ soll beendet werden
Ein wesentliches Ziel der Neuregelung sei zudem die Schaffung klarer und einheitlicher Rahmenbedingungen für ganz Niederösterreich, wurde in der Aussendung betont. „Die neue Verordnung beendet u.a. den bisherigen Biber-Fleckerlteppich in Niederösterreich. Die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum gehört damit der Vergangenheit an.“ Einheitliche Regelungen im gesamten Bundesland würden für „mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und raschere Entscheidungen“ sorgen.
Mit mittlerweile mehr als 9.000 Tieren im Bundesland sei der Biberbestand „in einem günstigen Erhaltungszustand“, hieß es. Unabhängig von der neuen Verordnung werde Niederösterreich weiterhin für eine Senkung des Schutzstatus des Bibers auf europäischer Ebene eintreten.
Kommentare