Inn-Kraftwerk Imst-Haiming bekommt von Gericht Nachdenkpause verordnet

Die Tiwag plant ein Kraftwerk bei Imst-Haimning
Bundesverwaltungsgericht teilte Bedenken gegen das Projekt. Tiwag muss bei Ausgleichsmaßnahmen nachbessern.

Noch im Februar bejubelte der damals frisch gebackene Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) noch, wie schnell das UVP-Verfahren für das Inn-Kraftwerk Imst-Haiming über die Bühne gegangen war.

Nur acht Monate hatte das Verfahren im Landhaus für das Projekt des Landesenergieversorgers Tiwag von der mündlichen Verhandlung bis zur Genehmigung gedauert. Mattle merkte aber schon damals an, dass es "bei so einem Großprojekt kann es auch zu Einsprüchen kommen kann".

Beschwerde eingelegt

So ist Es auch gekommen. Zwar sind die Widerstände gegen dieses Vorhaben im Tiroler Oberland im Vergleich zu anderen Tiwag-Projekten gering. Selbst der Landesumweltanwalt hält es für grundsätzlich sinnvoll, erhob aber dennoch Beschwerde

So auch der Tiroler Fischereiverband, der in der Nacht auf Mittwoch mitteilte:

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien habe "eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Die Richter stellten nach zweitägiger Verhandlung fest, dass das Kraftwerk Imst-Haiming vorerst nicht genehmigungsfähig ist."

Tirols AK-Präsident Zangerl fordert U-Ausschuss zu Tiwag

Die Sachverständigen seien in der Verhandlung weitgehend den Argumenten der Fischereiberechtigten gefolgt. Das grundsätzlich sinnvolle Projekt benötigt noch ökologische Modifikationen, um den Fischbestand ausreichend zu schützen", so der Landesfischereiverband 

Schwall-Sunk bereitet Sorgen

Die Bedenken betreffen vor allem die sogenannte Schwall-Sunk-Problematik, welche durch Wasserkraftwerke verursacht wird. Durch die künstlich herbeigeführten, starken Schwankungen des Wasserstandes seien die Fischbestände stark gefährdet.

Dämpfende Maßnahmen gefordert

Es wird daher "eine weitreichende Dämpfung des Schwalls", die bisher nur unzureichend sichergestellt sei, so der Fischereiveband.

Für die Richter sei nach zwei Verhandlungstagen klar gewesen, "dass das Kraftwerksprojekt vorerst nicht bewilligt werden kann. Jetzt müssen die geforderten Unterlagen und Daten beigebracht und von den Sachverständigen begutachtet werden."

Das Bundesverwaltungsgericht verordnete eine Nachdenkpause für die Tiwag bis zum Sommer nächsten Jahres, dann soll weiterverhandelt werden.

Strom für 60.000 Haushalte

Die Pläne der Tiwag sahen eigentlich vor, 2024 mit den Bauarbeiten zu beginnen, die rund vier Jahre lang dauern sollen. Im neuen Kraftwerk sollen rund 252 Millionen Kilowattstunden Grundlaststrom für 60.000 Haushalte erzeugt werden.

Die Innstufe Imst-Haiming stellt ein sogenanntes Ausleitungskraftwerk dar, das die bereits einmal im bestehenden Kraftwerk Prutz-Imst abgearbeitete Wassermenge noch einmal zur Stromgewinnung nutzt. Darum ist der Widerstand eigentlich eher gering.

Es ist in diesem Fall nämlich keine neue Staustufe am Inn nötig, kein weiteres Wasser wird dem Fluss entzogen. Auch der Fischereiverband ortet deshalb ein "an und für sich sinnvolles Projekt", das nun aber ökologisch verbessert werden müssse.

WWF nimmt Paukenschlag wahr

Aus Sicht der Tiwag ist dieses Kraftwerk wichtig, da die derzeit fehlende Winterdeckung des Tiroler Strombedarfs weiter verbessert werden kann.

Der WWF bewertet die Entscheidung des Gerichts als "Paukenschlag" und sieht sich in seinen Forderungen bestätigt: 

„Das Bundesverwaltungsgericht hat unserer Kritik am Kraftwerksprojekt Imst-Haiming und den mangelhaften Planungen recht gegeben. Jetzt müssen die massiven Schäden durch den Schwall-Sunk Betrieb durch die Tiwag gründlich saniert werden”, sagt Bettina Urbanek, Gewässerschutzexpertin beim WWF Österreich.

Die Schuld für die nunmehrige Verzögerung des Vorhabens liege bei der Tiwag selbst. Das Gericht habe eine Reihe weiterer Untersuchungen durch unabhängige beauftragt, "da die Tiwag erforderliche Informationen bisher nicht vorgelegt hatte. Damit verzögert der Landesenergieversorger mit mangelhaften Projektunterlagen selbst die Umsetzung seiner eigenen Projektpläne."

Tiwag bleibt optimistisch

Die Tiwag teilte am Mittwoch mit, dass zwei vom Richter beauftragte Gutachter vom Gericht beauftragt worden ihre vorgelegten Gutachten zum Thema der "Verhinderung de Erreichung des guten ökologischen Potentials" bis Mai 2024 durchzuführen.

Man werde proaktiv mit den Gutachtern zusammenarbeiten und alle notwendigen Daten transparent und unverzüglich zur Verfügung stellen, hieß es vonseiten des Unternehmens.

Man sehe "dem vertieften Gutachten positiv entgegen", so Tiwag-Projektleiter Robert Reindl. "Wir freuen uns auf einen raschen Fortgagn des Verfahrens, um die Energiewende in Tirol voranzutreiben."

Kommentare