Kontaktregeln im Lockdown: Wie viele sind Einzelne?
Manchmal stiftet ein kleiner Buchstabe große Verwirrung. Nämlich dann, wenn dadurch aus dem Pluralwort "Einzelne" der Singular "Einzelner" wird. Das mag sonst Wortklauberei sein, aber wenn es um die Kontaktregeln im Lockdown geht, bekommt dieser Unterschied Gewicht.
Umso mehr, als beide Varianten in der sperrig getitelten "Rechtlichen Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung" stehen. Das ist jener Begleittext, der mögliche Fragen zum Lockdown erst gar nicht aufkommen lassen soll.
Neue Frage
Doch kann er das? Wohl kaum. Er wirft sogar neue Fragen auf, etwa: Wenn man "Einzelne" trifft, wie viele Menschen sind dann „einzelne“ eigentlich?
Eine Frage, mehrere Antworten. Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk betont: "Einzelne bedeutet: nicht viele. Jedenfalls aber nicht bloß eine einzige Person."
Der Duden - auf den übrigens auch der Rechtsbegleittext verweist - normiert "Einzelne" so: "wenige Personen". Diese Definition sowie Funks Auslegung würde bedeuten: Eine mehrköpfige Familie könnte eine andere besuchen, sofern diese zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehören.
Keine Familienfeiern
Eine Sprecherin des Sozialministeriums hält jedoch am Mittwoch fest: Gemeint sei eine "Einzelperson", denn alles andere würde unweigerlich zur Erlaubnis von Familienfeiern führen. Und diese seien aufgrund der aktuellen Lage tunlichst zu unterlassen.
Weshalb dann aber die "Einzelperson" nicht gleich in die Erläuterungen geschrieben wurde, konnte vorerst nicht beantwortet werden.
Übernachten bei Oma
Immerhin sind andere Lebensbereiche schon klarer zu beantworten. Etwa wenn es um den Kontakt von Großeltern zu (mehreren) Enkelkindern geht: Sie dürfen laut Ministerium beispielsweise bei Oma und Opa gemeinsam übernachten, das falle unter die Ausnahmebestimmungen, wenn Betreuungspflichten vorliegen, also die Eltern nachts arbeiten müssen. Gleiches gilt auch beim Aufpassen tagsüber und dann natürlich auf mehr als ein Enkelkind.
Kritik an fehlender Präzision
Rechtsexperten finden generell wenig Gefallen an den zuweilen unpräzisen Vorgaben. "Die Ausgangsbeschränkungen und die Frage der Kontaktpersonen sind Schlüsselpunkte in dem Regelwerk", merkt Funk an. "Diese Bestimmungen halte ich für verunglückt, dabei sind diese Punkte zentral." Da wäre die Definition von Bezugspersonen, die man treffen dürfe: Wer als "Bezugsperson" gilt, ist aber laut der Rechtsbegründung "Einzelfallbeurteilung". "Besser kann man gar nicht ausdrücken, dass man gar nicht weiß, was man da geregelt hat", kommentiert Funk.
Klare Regeln nötig
Es sei sinnvoll, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu befolgen, betont der Experte. "Aber dazu muss man wissen, was man befolgt. Ich verstehe die Notsituation, doch gerade eine Notsituation verdient klare Regelungen."
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