Komplizierte Regeln der vierten Welle: Was gilt wo - und für wen?
Noch liegt die rechtliche Basis für den Stufenplan, der künftig gelten soll, nicht vor. Aber ausgehend von dem, was bekannt ist, scheint klar: Das Regelwerk wird komplizierter als je zuvor.
Stufe 1
Sie tritt in Kraft, wenn zehn Prozent der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind (200 Betten), die Maßnahme gilt bereits ab Mittwoch. Wie lange die Belagszahl aber unter diese Grenze sinken muss, um Stufe 1 aufzuheben, konnte das Gesundheitsministerium vorerst nicht sagen.
Rückkehr der FFP2-Maske:
Jeder muss sie verpflichtend dort tragen, wo zuletzt Mund-Masen-Schutz vorgeschrieben war. Das betrifft Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Supermarkt) oder öffentliche Verkehrsmittel. FFP2-Pflicht gab es bereits von 25. Jänner bis 21. Juli. Im Handel darüber hinaus, z. B. im Schuhgeschäft, ist die Regelung geteilt: Immunisierte Menschen brauchen keine Maske (es wird „empfohlen“). Ungeimpfte müssen FFP2-Masken tragen. Polizisten sollen kontrollieren, sie können Organmandate über 90 Euro ausstellen.
Kürzere Testgültigkeit:
Antigentests (z. B. durchgeführt in Apotheken) gelten nur noch 24 Stunden (derzeit 48 Stunden).
Feiern und Veranstaltungen:
Ab 25 Personen gilt die 3-G-Regel (bisher ab 100). Betroffen sein dürften auch private Partys, z. B. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in allgemein zugänglichen Bereichen, Lokale etwa. Sie müssen gemeldet werden. Wer in seinem Haus eine Feier mit 30 Gästen abhält, braucht keine 3-G-Regel einzuhalten, das ist privater Wohnbereich - es sei denn, man feiert im Garten oder Heustadel, das dient keinen Wohnzwecken.
3-G-Regel:
Sie bleibt. Wer zum Friseur oder ins Gasthaus will, muss genesen, geimpft oder getestet sein.
Schulen und Kindergärten:
In den Schulen läuft derzeit die „Sicherheitsphase“: Lehrer müssen sich dreimal wöchentlich testen lassen, auch die Geimpften. Nach drei Wochen fällt das Testen für Geimpfte weg. Die Regeln gelten analog auch für Betreuer in Kindergärten, ausgenommen nur die „Sicherheitsphase“.
Der Wiener Sonderweg
Wien hat seit 24. August striktere Vorschriften. In jeder Sparte des Handels und in Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das sogar trotz 3-G-Regel, z. B. im Kino. In Supermarkt und Co gelten künftig die Bundesregeln, also FFP2-Pflicht. Das Gleiche gilt für Ungeimpfte in allen Handelssparten.
Wohnzimmertests reichen nicht für die 3-G-Regel, PCR-Tests gelten für 48 Stunden (sonst 72). Testpflicht besteht für Kinder ab sechs Jahre (sonst zwölf).
Stufe 2
Sie greift ab einer 15-prozentigen Auslastung der Intensivstationen (300 Betten). Prognose, ab wann das beginnt, gibt es keine.
2-G-Regel:
Die auffälligste Änderung treffen die Nachtgastronomie und „ähnliche Settings“, wie es seitens der Politik hieß: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in Diskothek und Bars. Derzeit gilt auch noch ein negativer PCR-Test als Eintrittskarte, das fällt dann weg. Unter „ähnliche Settings“ ist vermutlich Après-Ski auf Hütten gemeint, könnte aber auch Stehpartys bei Vernissagen treffen.
3-G-Regel:
Wohnzimmertests gelten nicht mehr als Nachweis.
Veranstaltungen ab 500 Besuchern:
Ohne fixe Sitzplätze gilt auch hier die 2-G-Regel. Das lässt Spielraum: So könnte das Herbstfeste oder Adventmärkte ebenso treffen wie Laufveranstaltungen. Ungeklärt ist bisher auch die Frage der Ausnahmen für jene, die sich nicht impfen lassen können.
Stufe 3
Sie greift ab 20 Prozent Belegung der Intensivstationen (400 Betten).
Aus für Antigentests:
Im Rahmen der 3-G-Regel ist neben geimpft oder genesen nur noch ein PCR-Test gültig.
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