Der Grund: Übertretungen des Versammlungsgesetzes und des Sicherheitspolizeigesetzes. Wie die Argumentationslinie der Klimaaktivisten vor Gericht aussehen wird, ist bereits im Vorfeld klar.
„Unser Hauptargument ist der Klimanotstand. Wenn in England bereits erste Lebensmittel rationalisiert werden müssen, ist klar, dass wir endlich etwas unternehmen müssen“, betont Sonnenbaum.
"Geringes Strafausmaß"
Auf die Frage, mit welchem Urteil zu rechnen ist, meint Sonnenbaum: „Ich glaube, das wird so ähnlich wie in Deutschland ausgehen. Wenn wir verurteilt werden, wird das Strafausmaß sicher gering ausfallen.“
Ob man dann Berufung einlegen werde, könne man momentan nicht sagen. „Sollten es Geldstrafen werden, wäre eine Option auch, eine Fundraising-Aktion zu starten“, sagt Sonnenbaum.
Freispruch in Deutschland
Einer, der sich seit Monaten mit der Rechtslage rund um die Klimaaktivisten beschäftigt, ist Rechtsanwalt Marcus Hohenecker. Er vertritt mehrere Dutzend Aktivisten in ganz Österreich und verfasste zahlreiche Einsprüche der Betroffenen gegen die Vorschreibungen.
Auch Hohenecker geht davon aus, dass das erste Urteil in Österreich ähnlich ausfallen könnte wie in Deutschland. In Freiburg etwa wurde ein 31-jähriger Aktivist, der im Februar 2022 an Straßenblockaden beteiligt war, freigesprochen. Der Klimaaktivist war wegen Nötigung angeklagt worden, doch der Richter begründete seinen Freispruch damit, dass sich der Mann ohne Widerstand habe wegtragen lassen.
„Es hat in Österreich noch keine Verhandlung dazu gegeben, deshalb ist es schwer, ein Urteil abzuschätzen. Aber man kann die deutsche Argumentation durchaus auch auf Österreich umlegen“, so Hohenecker.
"Kein adäquates Mittel"
Aber in Deutschland gibt es durchaus auch Gerichte, die anders urteilten. Drei Mitglieder der Umweltschutzbewegung "Letzte Generation" wurden im Jänner etwa wegen Nötigung in zwei Fällen vom Münchner Amtsgericht zu Geldstrafen von je 450 Euro verurteilt worden.
Auch in diesem Fall argumentierte der Verteidiger damit, dass ein "rechtfertigender Notstand" vorliege. "Wenn man keine Hilfe von Behörden erwarten kann, bleibt nichts anderes übrig, als selbst tätig zu werden", betonte der Jurist.
Die Richterin hingegen sah die Art und Weise der Demonstration als "verwerflich" an und befand, dass die Aktion kein "adäquates Mittel des Meinungskampfes" sei. Sie empfahl den Aktivisten, "anderweitig" auf die Politik einzuwirken.
Es bleibt also abzuwarten, wie das erste Urteil in Österreich zu den Klimaaktivisten ausfallen wird.
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