Wiener Polizei ließ Klimaaktivisten festgeklebt zurück

Wiener Polizei ließ Klimaaktivisten festgeklebt zurück
Weil sie kein Hindernis für den Verkehr darstellten, wurden einige Mitglieder der "Letzten Generation" von der Exekutive nicht abgelöst.

Der Montag begann in Wien - wie auch in der vergangenen Woche - mit Protesten von Aktivisten der "Letzten Generation". Neben zentralen Verkehrsknoten, die blockiert wurden, kletterten vier Demonstranten unter anderem auch auf die Praterbrücke auf der Wiener Südosttangente (A23), um dort ein Plakat mit ihren Forderungen aufzuhängen.

Aktivisten lösten sich selbst ab

Im Gegensatz zu anderen Standorten griff die Exekutive in diesem Fall aber nicht ein, um die Aktivisten zu entfernen beziehungsweise abzulösen. Gegen 12 Uhr hieß es in einer Aussendung: "Die vier Bürgerinnen und Bürger, die heute Morgen eine Mautbrücke über der Südosttangente bestiegen und sich dort festgeklebt hatten, befinden sich nach wie vor über dem tosenden Verkehr."

Noch drei Stunden lang klebten die Aktivisten auf der Brücke. "Um 15 Uhr etwa haben sich die Aktivisten dann selbst gelöst. Wir waren von diesem Verhalten überrascht, da es in Deutschland auch schon öfter vorgekommen ist, dass Leute auf Autobahnbrücken protestiert und sich angeklebt haben", sagt Sprecher Florian Wagner zum KURIER.

Wiener Polizei ließ Klimaaktivisten festgeklebt zurück

Die Aktivisten mussten sich selbst ablösen.

Für die "Letzte Generation" ist klar: „Die Polizei lässt Menschen auf einer Schilderbrücke über der Tangente bewusst zurück. Menschen, die sich gerade für das Überleben von uns allen einsetzen. Es werden Autos über Menschenleben gestellt."

Polizeiliche Richtlinien

Auf KURIER-Anfrage hieß es von Seiten der Polizei, dass die Klimaaktivisten nicht entfernt worden waren, weil sie keine einschneidende Verkehrsbehinderung dargestellt hätten. "Die Aktivisten wurden nicht abgelöst, da im Zuge der Auflösung eine erneute Lagebeurteilung im Sinne der Verhältnismäßigkeit erfolgte", heißt es offiziell.

Auch im Innenministerium bestätigt man diese Taktik mit der Begründung, dass diese Vorgehensweise den allgemeinen polizeitaktischen Richtlinien beim Einschreiten bei derartigen Protestaktionen entsprechen, die bereits seit längerem Bestehen. Auch hier spricht man vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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