Klage der APG gegen Salzburger Waldbesetzer zum Teil erfolgreich

Die Waldbesetzung sorgte im Jänner für viel Aufregung.
Ein Gericht gab Stromnetzbetreiber APG in fünf Fällen gegen Freileitungsgegner Recht, zwei Klagen waren erfolglos.

Das Bezirksgericht Hallein hat der Besitzstörungsklage gegen fünf Waldbesetzer in Salzburg stattgegeben. Die Aktivisten sollen zwischen 13. und 17. Jänner in einem Wald im Gemeindegebiet von Bad Vigaun (Tennengau) forstliches Sperrgebiet betreten haben, um Rodungen für den Bau der neuen 380-kV-Leitung zu blockieren. Der Leitungsbauer - die Austrian Power Grid (APG) - zog darauf vor Gericht.

Wie Gerichtssprecher Peter Egger am Montag informierte, werden die Demonstranten mit der schriftlichen Entscheidung des Bezirksgerichts verpflichtet, weitere Störungen zu unterlassen. Außerdem müssen sie der APG die Verfahrenskosten zahlen. Bei zwei weiteren Personen sei die Klage hingegen abgewiesen worden. Für das Gericht war nicht feststellbar, dass sich die beiden im Rodungsbereich aufgehalten hätten.

Weitere Klagen laufen

Für die Proteste gegen die Freileitung hatten sich mehrere Demonstranten an Bäume gegurtet und sich für eine längere Besetzung der Baustelle eingerichtet. Das Gericht stellte in seiner 19-seitigen Entscheidung klar, dass rechtlich die APG durch die am 13. Jänner 2020 begonnenen Baumschlägerungsarbeiten nach außen für jedermann erkennbar Besitz erworben habe. Das Vorgehen der Beklagten sei dabei nicht durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen. Dieses sei dort beschränkt, wo in die Rechtssphäre Dritter eingegriffen werde.

Auch könnten sich die Beklagten nicht auf das Forstgesetz berufen, wonach jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten dürfe. Die Aktivisten hätten das Gebiet nämlich gerade nicht zu Erholungszwecken aufgesucht, befand der Richtersenat. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Wie APG-Projektleiter Wolfgang Hafner am Montag sagte, laufen derzeit noch weitere Besitzstörungsklagen gegen Waldbesetzer, daneben werden auch Schadenersatzklagen wegen Behinderungen und Verzögerungen beim Bau vorbereitet. Die aktuellen Arbeiten würden im Plan liegen. "Die für dieses Jahr geplanten Maststandorte in den Wäldern wurden so weit freigemacht, das mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann."

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