Kind schrieb Test im Freien: Debatte um ein verstörendes Bild

Kind schrieb Test im Freien: Debatte um ein verstörendes Bild
Bub absolvierte Test nach Kontroverse um Maske vor Schule. Soziale Medien gehen über vor Vorwürfen, Experten rügen Instrumentalisierung.

Ein Bub, der vor einem Schulgebäude in der Weststeiermark sitzt und einen Test schreibt. Nachweislich hatte es Minusgrade an diesem Vormittag. Nachweislich saß der Kleine direkt vor der Klasse der Volksschule, in der seine Kollegen Platz genommen hatten.

Damit endet die Eindeutigkeit der Situation allerdings auch schon. Dennoch kursiert ein Foto des Kindes seit Donnerstag in sozialen Medien, meist verbunden mit dem einen Vorwurf: Das Kind durfte nicht in die Klasse, weil es trotz Attestes Maske hätte tragen sollen. Ohne Mund-Nasen-Schutz hätte es die Lehrerin nicht eingelassen, also sei es ins Freie verbannt worden.

Der Wirbel blieb nicht ohne politische Folgen: So eine Vorgangsweise sei untragbar, meldete sich am Freitag FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek. Er forderte Konsequenzen für „dieses skandalöse Vorgehen“ wegen der „schikanösen, der schwarz-grünen Corona-Maßnahmen geschuldeten Vorgehensweise der Direktion“. Die FPÖ werde Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in der kommenden Landtagssitzung dazu befragen, kündigte Kunasek an.

Attest kam zu knapp

Doch einen Schritt zurück. Das Foto ist echt, allerdings wurde es von den Eltern des Buben selbst gemacht, wie sie in Interviews zugestandnen. Tatsächlich schrieb er einen Test im Freien, doch vor allem deshalb, weil die Eltern darauf drängten, wie es seitens der Bildungsdirektion Steiermark betont wird: Der Neunjährige wurde zuletzt zu Hause unterrichtet, habe aber gern den Sachkundetest mitschreiben wollen, für den er eifrig gelernt hatte. Allerdings - und das ist der Knackpunkt: Er kann laut ärztlichem Attest keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Dieses Attest ausgestellt von einem als impfkritisch bekannten Arzt wurde jedoch laut Bildungsdirektion kurzfristig vorgelegt, Sonntagabend. Die Direktorin habe es nicht rechtzeitig prüfen können.

Was nun tun? Die Eltern bestanden auf der Teilnahme ohne Maske, stattdessen mit Gesichtsschild. Das widerspricht den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Schulleitung ging schließlich auf einen Vorschlag  ein, der „in dieser Form sicher nicht üblich ist“, wie die Bildungsdirektion anmerkt: Der Bub saß für 15 Minuten im Freien. Danach fuhr er wieder heim.

Mittlerweile ist der Bub schon von dieser Schule abgemeldet worden, zurück bleibt aber das verstörende Bild und eine belastende Situation für alle Beteiligten, vor allem für den Buben selbst. Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac wurde am Freitag deutlich: Es sei die Pflicht jedes Erziehungsberechtigten, sein Kind nicht in eine solche Situation zu bringen. „Aus unserer Sicht ist es absolut eine Instrumentalisierung eines Kindes, das mit neun Jahren die Tragweite dieser ganzen Geschichte ja überhaupt nicht abschätzen kann“, betonte die Expertin gegenüber dem ORF. Hier werde nicht im Sinne des Wohles eines Kindes gehandelt.

Auch für die Lehrer und Direktorin der betroffenen Schule bleibt eine Belastung zurück, die Bildungsdirektion kündigte ein „Dienstgespräch“ an. Doch der Kreis der Betroffenen könnte noch größer werden: Die Polizei durchforstet laut Bildungsbehörde bereits die Meldungen und Postings in Internetforen, die rund um das Bild weitergegeben wurde. Eine Mammutaufgabe: Allein ein Facebook-Posting dazu wurde hundertfach geteilt. Die Menge an Beschimpfungen oder auch Drohungen sowie Falschmeldungen sei „erschreckend“, wie es seitens der Bildungsdirektion hieß.

Freitagabend stellte die Behörde dann auch noch klar: Bei dem Dienstgespräch sei nach „eingehender Prüfung" festgestellt worden, dass es "keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten" gegeben habe.  "Der Schüler war zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme entschuldigt, es bestand keine Aufsichtspflicht durch die Schule.“

Attest nach Prüfung nicht anerkannt

Die Vorgangsweise sei aber „sehr unglücklich gewählt“ gewesen. Die Schulaufsicht werde ein "aufklärendes Gespräch mit dem Kollegium am Standort" führen, „um weiterhin das hohe Niveau der Covid-Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und gleichzeitig einen angemessenen, sensiblen Umgang mit Sonderfällen sicherzustellen“, hieß es. Die Erhebungen der Bildungsdirektion seien damit abgeschlossen.

Das vorgelegte Attest wurde übrigens geprüft, werde jedoch nicht anerkannt, so die Bildungsdirektion. Das Kind sollte daher nun an der neuen Schule eine Maske tragen

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