Kind getötet: 91-jähriger Autolenker bleibt in Freiheit

Kind getötet: 91-jähriger Autolenker bleibt in Freiheit
Der Salzburger wurde in Abwesenheit zu neun Monaten auf Bewährung und 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Nach einem tragischen Unfall vor der Pfarrkirche Gneis in der Stadt Salzburg am 25. August 2019, bei dem ein vierjähriges Mädchen und eine 45-jährige Frau von einem Pkw erfasst und das Kind getötet worden war, ist der damals 90-jährigen Lenker am Freitag bei einem Prozess in Salzburg schuldig gesprochen worden. Er erhielt neun Monate auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 3.960 Euro.

Der mittlerweile 91-jährige Pensionist wurde in seiner Abwesenheit im Sinne der Anklageschrift wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er ist aus gesundheitlichen und psychischen Gründen nicht zur Verhandlung gekommen, wie sein Verteidiger Kurt Jelinek erklärte. Der Angeklagte nahm nach telefonischer Rücksprache mit seinem Anwalt das Urteil an.

Auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Opferanwalt Stefan Rieder gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil von Richterin Nicole Haberacker noch nicht rechtskräftig. Mildernd wertete die Richterin das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Pensionisten und seine freiwillige Führerscheinabgabe nach dem Unfall. Erschwerend sei das Zusammentreffen zweier Vergehen.

Ungebremst in Menschengruppe

Zur der folgenschweren Kollision kam es auf dem Vorplatz der Kirche. Als der Pensionist, mittlerweile 91 Jahre alt, seine Ehefrau vom Sonntagsgottesdienst abholte, fuhr sein Wagen laut Anklage plötzlich ungebremst mit mindestens 26 km/h auf eine Menschengruppe zu. Für das syrische Mädchen kam jede Hilfe zu spät. Eine 45-jährige Ärztin wurde schwer verletzt. Sie erlitt ein Schädelhirntrauma zweiten Grades, mehrere Brüche, ein Rissquetschwunde und Prellungen.

Die Ermittlungen - es wurde auch ein verkehrsmedizinisches Gutachten eingeholt - hätten ergeben, dass der Angeklagte aufgrund eines Fahrfehlers infolge eingeschränkter Fahrtauglichkeit den Unfall verursacht hat, sagte der Staatsanwalt. "Er hat den Wagen stark beschleunigt. In dieser Zone wäre Schrittgeschwindigkeit angemessen." Dem Gutachten des Verkehrsunfallsachverständigen Gerhard Kronreif zufolge wurde ein technischer Defekt des Pkw ausgeschlossen.

Der Verteidiger erklärte im Namen des Beschuldigten, dass ihm der tragische Vorfall "unendlich leidtut", "es geht ihm schlecht". Der Pensionist stelle sich aber der Verantwortung. Er habe nach dem Unfall beteuert, dass er nie wieder ein Fahrzeug lenken werde, und seinen Führerschein auch freiwillig abgegeben. Jelinek meinte noch, es sei in Zukunft auch die Politik gefordert, dass Fahrzeuglenker ab einem gewissen Alter auf ihre Fahrtauglichkeit untersucht werden.

Opferanwalt Rieder sagte, der Unfall sei für die Eltern und dem Bruder des Mädchens "eine menschliche Katastrophe. Es geht ihnen sehr schlecht". Die Mutter leide an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und sei suizidgefährdet.

Vorwürfe an Familie des Täters

Wie verzweifelt die Eltern über den Tod ihres Kindes sind, äußerten sie jeweils in einem Brief, den der Opferanwalt heute vorlas. Darin erhoben sie auch schwere Vorwürfe gegen die Angehörigen des Beschuldigten. Diese hätten den betagten Mann trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiter dazu animiert, das Auto zu fahren, so die 33-jährige Mutter. Sogar Aufkleber seien als Hilfsmittel zur Bedienung des Pkw im Innenraum des Wagens angebracht worden. Nach dem Unfall sei das Blut am Auto abgewischt und die Aufkleber schnell entfernt worden, kritisierte der Vater, der auch im Gerichtssaal anwesend war, in dem Schreiben.

Die Mutter schilderte noch in dem Brief, sie könne sich ein Leben ohne ihrer Tochter nicht mehr vorstellen. Auch ihr Sohn leide sehr am Verlust seiner Schwester, "er hat Wutattacken". Der Opferanwalt sprach von einem körperlichen Unvermögen des Angeklagten, das Gaspedal richtig bedienen zu können. Deshalb sei es zu dieser "wahnsinnigen Beschleunigung" gekommen. Man hätte die Zivilcourage aufbringen und eingreifen müssen, damit der Mann nicht mehr mit dem Auto fährt, betonte Rieder.

Die Richterin sprach dem Vater, der Mutter und dem Bruder des verstorbenen Mädchens ein Teilschmerzengeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu, also in Summe 30.000 Euro. Der Opferanwalt hatte insgesamt für die Mutter und den Vater jeweils 62.000 Euro und für den Bruder 66.000 Euro gefordert.

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