"Keine Pflicht, auf Grenzpolizei zu warten"

Nicht immer ist so klar, dass eine Grenzkontrolle stattfindet
Volksanwaltschaft gibt abgestraftem Pkw-Lenker Gottfried Hudl recht.

Hupen? Nach Beamten suchen? Warten? Wie hat man sich als Pkw-Lenker zu verhalten, wenn an einem Grenzübergang bei der Einreise nach Österreich kein Polizist wartet, um die Dokumente zu kontrollieren? "Wenn niemand zu sehen ist, fahre ich natürlich weiter", sagt Gottfried Hudl aus Eberndorf im Bezirk Völkermarkt und tat dies im August am Seebergsattel. Weil er dafür 50 Euro Strafe zahlen soll, hat die Volksanwaltschaft die Causa geprüft: demnach hat der Autofahrer völlig richtig gehandelt.

"Mehrmals pro Monat passiere ich diese Grenze nach Slowenien, kontrolliert wird dort ganz selten. Ich halte die 30er-Geschwindigkeitsbeschränkung ein und bleibe beim Stopp-Schild stehen. Wenn kein Polizist vor Ort ist, gebe ich Gas", erzählt Hudl. In einem Fall hatte diese Entscheidung Folgen: der Pkw-Lenker wurde angezeigt, weil er sich der Grenzkontrolle entzogen haben soll.

Laut Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten liegt es in der Pflicht des Reisenden, sich zu vergewissern, ob eine Grenzkontrolle stattfindet. "Ein Beamter kann auch mit einer anderen Tätigkeit beschäftigt sein, daher muss der Lenker ein bisschen warten", heißt es. "Ich kann unterscheiden, ob Polizei vor Ort ist oder nicht", kontert Hudl und wandte sich an die Volksanwaltschaft, die aus diesem Anlass ein Prüfverfahren einleitete.

"Das Gesetz besagt eindeutig, dass der Betroffene verpflichtet ist, sich der Kontrolle zu stellen und sich auszuweisen. Ist kein Kontrollorgan sichtbar, so muss der Lenker jedoch keineswegs warten, irgendwelche Signale abgeben oder gar den Posten suchen", klärt Volksanwalt Peter Fichtenbauer auf. Von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erwartet Fichtenbauer, eine "Belehrung der Kontrollorgane. Ich habe bei ihm um eine entsprechende Erklärung angefragt, die in meine Stellungnahme ans Parlament einfließen wird."

Keine Überwachung

Hudl fühlt sich jetzt in seiner Handlungsweise bestärkt: "Ich werde die Strafe beeinspruchen. Im Übrigen zeichne ich meine Fahrten inzwischen auch auf Video auf, die Polizei macht ja ebenfalls Videoaufnahmen – anders hätte sie mich gar nicht ausforschen können." Markus Dexl, Sprecher der LPD Kärnten, weist das zurück: "Die Videoüberwachung von Grenzübergängen wäre rechtlich nicht zulässig. Eine solche wird österreichweit nirgends durchgeführt."

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