Keine einheitlichen Vorgaben bei Corona-Ampel-Rotschaltungen
Falls es bei der Corona-Ampel zu Rotschaltungen erster Regionen kommt, gibt es keine einheitlichen Vorgaben, welche Maßnahmen umzusetzen sind. Vielmehr entscheiden die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) in enger Absprache mit dem Gesundheitsministerium über das weitere Vorgehen, wie es aus dem Ministerium gegenüber der APA hieß.
Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass in den verschiedenen Regionen oft verschiedene Maßnahmen gesetzt werden müssen, um Ausbrüche einzudämmen. Die Behörden an Ort und Stelle könnten diese am besten abschätzen.
"Sie kennen ihre Regionen am besten", hieß es. Bereits bei den Orangeschaltungen habe dies gut funktioniert.
Allerdings kann der Bund österreichweit strengere Maßnahmen verordnen. So sind etwa seit 21. September bei privaten Feiern und Veranstaltungen indoor nur noch zehn Personen erlaubt. In der Gastronomie kam die MNS-Pflicht auch für Gäste. Zudem gilt auf Märkten und Messen eine allgemeine Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz auch outdoor.
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