Kaum Anzeigen gegen maskenlose Demonstranten
10.000 Demonstranten, die großteils keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Zudem wurden Mindestabstände rigoros ignoriert. Dass am Samstag, wie berichtet, Tausende auf diese Art durch Wien marschierten, um gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu protestieren, zog kaum gröbere Konsequenzen nach sich.
Bis dato gab es bloß 156 Anzeigen und sieben Organmandate wegen Verstößen gegen die Covid-Maßnahmenverordnung. Dazu kommen 23 Festnahmen (auch von Gegendemonstranten) und an die 300 Anzeigen ob anderer verwaltungsrechtlicher Vorwürfe.
Der Strom der maskenlosen Protestierer polarisiert. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kommentiert ihn. „Ich hätte kein Problem, wenn sie sich selbst gefährden“, merkte Kurz bei der Pressekonferenz zur Verlängerung des Lockdowns an. „Aber diese Leute gefährden uns alle.“ Er habe daher Verständnis für die Exekutive, die „mit Augenmaß“ vorgehen müsse, um gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern. Viele Teilnehmer solcher Demos würden diese regelrecht provozieren.
"Nicht zufrieden"
Folgen könnte der punkto Anzeigen relativ zurückhaltende Polizeieinsatz dennoch haben. „100-prozentig zufrieden sind wir damit nicht“, hieß es am Sonntag aus dem Kabinett von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Man müsse den Einsatz evaluieren und schauen, ob man etwa bei Organmandaten oder Anzeigen nicht „vehementer hätte vorgehen können“.
Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, und Gerhard Pürstl, Landespolizeidirektor in Wien, würden den Ablauf von Samstag sowie auch das Vorfeld schnellstmöglich analysieren: Darunter falle nicht zuletzt die Genehmigung der Demonstration. „Auch das wird man evaluieren müssen“, wird bekräftigt. Thema sei zudem der Schutz von Journalisten: Das Innenministerium überlegt einen „runden Tisch“ mit Medien, nachdem Reporter am Samstag von Demonstranten angegriffen wurden.
Nächste Demo geplant?
Die Erkenntnisse aus der Evaluierung sollen beim Umgang mit möglichen weiteren Kundgebungen helfen: Dem Vernehmen nach soll in Wien für kommenden Samstag erneut eine Demo gegen die Corona-Schutzmaßnahmen stattfinden.
Eine Kundgebung steht zwar wegen der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich über der Covid-Maßnahmenverordnung. Sie muss aber gemeldet und nach geltendem Recht abgehalten werden. Dazu gehören derzeit eben Maskenpflicht und Abstände. Aufgelöst wurde die Demo vom Samstag bekanntlich nicht - aus „polizeitaktischen Notwendigkeiten“, so die Landespolizeidirektion.
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