Kampf gegen Tuner: "Lex GTI“ dürfte Mitte Mai in Kraft treten

GOLF-GTI-TREFFEN IM KÄRNTNER ORT REIFNITZ AM WÖRTHERSEE
Jetzt wird Gas gegeben: Nach Beschluss im Ausschuss könnte Novelle des Kraftfahrgesetzes bis spätestens 15. Mai in Kraft treten.

Außerplanmäßig, also eigentlich auch auf eine Art „getunt“, war die Sitzung des Verkehrsausschusses gestern, Dienstag, in der über die Kraftfahrgesetznovelle zur Bekämpfung der so genannten „Tuner-Szene“ beraten wurde. Gleich vorweg: Die Novelle wurde mehrheitlich beschlossen, die FPÖ stimmte dagegen.

Wie der KURIER berichtete, geht es in dieser Novelle darum, der Exekutive bessere Handhabe im Kampf gegen Straßenrowdys zu geben. Ausgangspunkt waren die GTI-Treffen in Kärnten, deshalb auch „Lex-GTI“.

Konkret soll das Einschreiten bei Verhaltensweisen, die nicht im eigentlichen Sinn eines Kraftfahrzeuges stehen, erleichtert werden. „Gummi geben“, Kreiseln am Stand, Driften, abruptes Bremsen, Nachzünden mit extremer Lautstärke wie Explosionen, laute Auspuffanlagen etc. sollen damit abgestellt werden – bestenfalls prophylaktisch durch die in der Novelle vorgenommene massive Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu 10.000 Euro sowie eine Mindeststrafe von 300 Euro.

Alternativ durch Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Papiere oder Kennzeichen oder durch Anlegen von technischen Sperren für bis zu 72 Stunden, wenn Polizisten solche Verhaltensweisen wahrnehmen.

Mehrheit im Ausschuss dafür

Laut ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger führe gerade die Lärmentwicklung von manipulierten Fahrzeugen zu einer starken Belästigung von Anrainern, auch sei das Fahrverhalten in vielen Fällen äußerst bedenklich.

Klaus Köchl von der SPÖ sagte, dass die Regelung gerade für Kärnten wichtig sei, wo eine kleine Gruppe der an sich gern gesehenen Teilnehmer an den GTI-Treffen am Wörthersee durch ihr Verhalten große Probleme verursache. Grünen-Verkehrssprecher Hermann Weratschnig wies in der Debatte darauf hin, dass die Novelle bessere Möglichkeiten zur Unterbindung besonders rücksichtslosen Verhaltens schaffen. Und betonte, dass sich diese Rücksichtslosigkeit keineswegs mehr auf Kärnten beschränke, sondern flächendeckend Platz greife.

Unterstützung kam auch von den NEOS, wenngleich Johannes Margreiter Kritik durchklingen ließ: Das Gesetz habe den Beigeschmack von Anlassgesetzgebung, Verkehrssicherheit müsse umfassender gedacht werden.

Gegen die Novelle stimmten die Freiheitlichen, die das Gesetz ausschließlich als gegen das GTI-Treffen in Kärnten gerichtet sehen. Die Exekutive habe schon jetzt ausreichend Möglichkeiten einzuschreiten, so Abgeordneter Walter Rauch.

Nach Antrag: Gültig ab Mitte Mai

Gemeinsam mit der ÖVP brachte Grünen-Mandatar Weratschnig noch einen Abänderungsantrag ein, dass das Gesetz nicht mit 1. Juni, sondern unmittelbar bei Veröffentlichung in Kraft treten solle. Die Novelle kommt am 27. April in den Nationalrat und soll am 12. Mai vom Bundesrat angenommen werden. Dann benötigt es nur noch die digital einzuholenden Unterschriften von Bundespräsident und Bundeskanzler und das Gesetz kann schon Mitte Mai beschlossene Sache sein.

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