Kärntnerin verurteilt: 170.000 Euro Schaden durch Versicherungsbetrug

Angeklagte war vor Schöffensenat geständig
20 Monate teilbedingte Haft für Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt. Sie finazierte ihre Ex-Lebensgefährten. Urteil ist rechtskräftig

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist am Dienstag eine 32-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt zu 20 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte drei Versicherungen um insgesamt 170.000 Euro betrogen: Sie hatte Unfälle vorgetäuscht und mit gefälschten Dokumente eine Krankheitsgeschichte erfunden. Die Frau nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

„170.000 Euro sind ein massiver Schaden, da braucht man Jahre, bis man das verdient hat. Auch als Richter“, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats, Dietmar Wassertheurer, an, „haben Sie auf großem Fuß gelebt?“ Die weinende Angeklagte schüttelte den Kopf: „Das war für andere. Alle anderen haben es schön haben sollen, nur ich selbst nicht.“ Diese „anderen“ beschreibt sie als gewalttätige Ex-Lebensgefährten, die sich von der 32-Jährigen aushalten ließen. „Einem habe ich ein Auto gekauft. Für andere musste ich komplett aufkommen, weil sie nie gearbeitet haben. Ich habe sogar Kredite für sie aufgenommen“, erklärte die Angeklagte das, was ihr Verteidiger als „negative Finanzspirale“ bezeichnete.

Geständnis

Für die vollumfänglich geständige 32-Jährige stand fest: „Ich habe den Weg gewählt, der völlig der falsche war. Ich bin hineingeschlittert, es war dann wie eine Sucht. Man schafft es ein Mal, Geld zu bekommen, und dann noch einmal.“ Nun versuche sie, den Schaden gutzumachen, was sie mit einem Teilbetrag von 6.000 Euro bereits vor dem Prozess begonnen hatte.

Das hielt auch Richter Wassertheurer fest - ebenso wie die Unbescholtenheit der Frau. Demgegenüber stand aber der lange Tatzeitraum, die Frau hatte drei Jahre lang auf diese Weise Geld erbeutet. Und: „Das war schon sehr professionell aufgezogen.“ Bei einer Höchststrafe von fünf Jahren befand der Schöffensenat schließlich eine Haftstrafe von 20 Monaten - davon sechs Monate unbedingt - für angemessen. Weil die Frau bereits fünf Monate lang in Untersuchungshaft war, muss sie nun nicht ins Gefängnis, allerdings sehr wohl, wenn sie wieder rückfällig wird. Diese versprach allerdings, dass das nicht der Fall sein würde: „Danke für diese Chance!“
 

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