Aus dem Büro des zuständigen Landesrats und Jagdreferenten Martin Gruber (ÖVP) hieß es auf KURIER-Nachfrage, dass rund 50 Stellungnahmen bisher eingelangt seien, davon fielen zwei negativ aus.
Zur Erinnerung: Nach zahlreichen Wolfsrissen wurden in Kärnten im Frühherbst mehrere Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt – diese liefen aber Ende Oktober aus, ohne dass ein Tier erlegt wurde.
Risiko- und Schadwölfe
In der neuen Verordnung wird nun eine „Unterscheidung zwischen Risikowölfen und Schadwölfen“ getroffen. Als Risikowölfe gelten demnach solche Raubtiere, die „mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage“ auftauchen. Bringt eine Vergrämung nichts, soll ein solcher Risikowolf geschossen werden dürfen. Das gilt auch für Wölfe, die „sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten“ angreifen.
Die Regelungen für „Schadwölfe“ zielen auf bewirtschaftete Almen ab, auf denen besonders viele Nutztiere gerissen werden. Ein Abschuss soll etwa dann erfolgen dürfen, wenn ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb eines Monats beziehungsweise 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten tötet oder verletzt.
Doch zurück zur Wolfsverordnung: Stellungnahmen haben unter anderem mehrere Kärntner Gemeinden, die Landwirtschaftskammer, der Almwirtschaftsverein, die Kärntner Jägerschaft, der WWF, der Kärntner Jagdaufseherverband, das Ökobüro, der Landes-Pferdezuchtverband oder der Landesverband der Schaf- und Ziegenzüchter eingereicht.
Die Kritikpunkte der negativen Stellungnahmen beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass der Abschuss von Wölfen grundsätzlich kein probates Mittel zur Lösung des Problems auf den Almen sei oder die entfallende Einzelfallprüfung kritisiert wird. Aus dem Büro Gruber heißt es, dass in den positiven Stellungnahmen hingegen vorgeschlagen wurde, noch restriktiver gegen den Wolf vorzugehen.
Abstimmungstermin
Wie es nun mit der Wolfsverordnung weitergeht? Die Kritikpunkte werden zunächst geprüft und Änderungen in den Verordnungsentwurf eingearbeitet.
Dazu benötigt es aber einen abschließenden Abstimmungstermin mit Jagdreferent Gruber, der zuständigen Fachabteilung sowie dem Kärntner Verfassungsdienst.
Herdenschutz
Jedenfalls noch überarbeitet wird die Anlage zur Verordnung, in der jene Almflächen aufgelistet werden, für die nach einer eingehenden Prüfung festgelegt werden kann, ob Herdenschutzmaßnahmen möglich sind oder nicht. Diese Prüfung war aufgrund der großen Zahl Kärntner Almen (rund 1.800) zu Beginn der Begutachtung noch nicht abgeschlossen.
Die eigentlich angekündigte Beschlussfassung für Dezember im Zuge der letzten Regierungssitzung 2021 verzögert sich somit. Das neue Jahr dürfte dann in Kärnten mit neuen Regeln für den Umgang mit dem Wolf beginnen.
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