Kärntner wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Der Mann war angeklagt, den Sohn seiner Nichte missbraucht zu haben.Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 78-jähriger Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 18 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Zeitraum von 2010 bis 2015 den Sohn seiner Nichte missbraucht zu haben. Der Mann war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Nichte des Angeklagten lebte mit ihrem 2005 geborenen Sohn in der Nachbarschaft des Angeklagten, der 78-Jährige passte immer wieder auf den Buben auf. Bei solchen Gelegenheiten kam es zu den Übergriffen. Der Mann verbot dem Kind, seiner Mutter etwas davon zu erzählen - sonst würde er in ein Heim kommen. Erst als die Familie aus dem Umfeld des Angeklagten wegzog, vertraute sich der Bub seiner Mutter an.

Leugnete der Mann im Ermittlungsverfahren noch die Tat, so bekannte er sich vor Gericht schuldig. "Ich habe mich geschämt", sagte der Mann. "Wie können wir sicher sein, dass Sie so etwas nicht mehr tun werden?", fragte Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß. "Mir reicht es, dass ich heute hier sitze", antwortete der 78-Jährige.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann zugegeben, von 1971 bis 1994 auch seine Nichten immer wieder missbraucht zu haben. Diese Vorwürfe seien verjährt, weshalb sie nicht angeklagt wurden. Für Staatsanwältin Heidrun Endisch war damit allerdings die Unbescholtenheit des Angeklagten nicht als mildernd zu werten. "Das wäre nur der Fall, wenn eine Tat mit dem bisherigem Verhalten des Angeklagten im Widerspruch steht - und das ist sie hier eben nicht." Erschwerend sei auch, dass die Straftat des sexuellen Missbrauchs mit dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zusammentraf.

Diese Umstände berücksichtigte Richter Wassertheurer auch in der Urteilsbegründung. Das Geständnis des Mannes habe sich mildernd ausgewirkt. Erschwerend sei jedoch der lange Tatbegehungszeitraum und das geringe Alter des Opfers. Ein Teil der Strafe müsse unbedingt sein: "Das war notwendig um auch nach außen zu zeigen: So etwas geht überhaupt nicht."

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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