Rosina Toth fährt mit ihrem Rollstuhl zum Gerichtssaal im Justizpalast. Zu Fuß wäre es für die ehemalige Judo-Jugendstaatsmeisterin unmöglich. Gerichtsgebäude sind der 61-Jährigen aus Klosterneuburg-Kierling nicht fremd. Doch die Nerven sind angespannt. Seit 2009 kämpft sie darum, eine Versehrtenrente zugesprochen zu bekommen.
Damals, am 3. März, wurde die ehemalige Versicherungsmitarbeiterin ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der gegnerische Lenker war alkoholisiert, als er Toths Auto bei Königstetten abschoss. Was danach geschah, könnte Bücher füllen. Der KURIER berichtete erstmals 2016 über den Fall.
20 Mal täglich übergeben
In einer ersten Diagnose wurden bei Toth Prellungen, eine Zerrung der Halswirbelsäule, eine Gehirnerschütterung und ein Milzriss festgestellt. In Wirklichkeit aber hatte Toth eine Stammhirn-Verletzung erlitten. Die Folge: Schwerer Schwindel, Epilepsie, schwindende Sehkraft und Erbrechen bis zu 20 Mal täglich.
Ein wirres Durcheinander und folgenreiche „Diagnosen“ von Sachverständigen folgten. Die Ursache für die Beschwerden von Toth, so hielt ein Gutachter der AUVA fest, liege in der „Persönlichkeit der Klägerin“. Oder anders formuliert: Frau Toth habe einen Hang zum Theatralischen. Sie simuliere.
Es sind Gutachten, auf die sich mehrere Gerichte beriefen – Frau Toth erhält bis heute keine Versehrtenrente.
Nun, viele Jahre später, hat sie zwei Sachverständige geklagt. Ihre Gutachten, so Toth (vertreten von der Kanzlei Prutsch), sind falsch. Man fordert die Versehrtenrente ein, die aufgrund der Gutachten nicht zugestanden wurde. Und das läppert sich über die Jahre. Es geht um einen Betrag von insgesamt 220.332,63 Euro.
Bei den Beklagten handelt es sich um einen Unfallchirurgen und einen neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen. Ihre Einschätzungen von damals wurden nun von anderen Gutachtern überprüft.
Die Frage, die im Prozess zu klären ist: Konnten die Fachleute mit den damals zur Verfügung stehenden Unterlagen erkennen, dass Toth schwere Folgeschäden erlitten hatte?
Auf einem alten Röntgenbild jedenfalls nicht, sagt der Sachverständige, der das alte neurochirurgische Gutachten überprüft hat. „Mit den Informationen, die damals zur Verfügung standen, war das Gutachten richtig.“ Doch die Kopfschmerzen, der Schwindel, das Erbrechen? Waren das nicht Symptome, die auf Verletzungen im Gehirn hindeuteten? „Nicht zwingend unfallkausal“, meint der Sachverständige.
Herbe Kritik an Gutachter-Kollegen
Doch dann passiert im Zuge des Prozesses etwas Ungewöhnliches: Es kommt ein Gutachter zu Wort, der das Gutachten eines Kollegen in der Luft zerreißt. Konkret das neurologisch-psychiatrische Gutachten. „Es war ein sehr mühsamer Weg, zu den Unterlagen und der Krankengeschichte zu kommen. Gewisse Dinge wurden nicht ausgehändigt“, hält er fest.
Bei Durchsicht fand der aktuelle Experte Überraschendes. So dürfte der Kollege seine Meinung gleich mehrmals geändert haben. Einmal spricht er von einer 70-prozentigen Erwerbsunfähigkeit. Später von null.
Lückenhafte Diagnose
Der Mediziner selber bat damals um eine zweite Meinung eines Kollegen. Doch die schriftliche Einschätzung floss dann erst recht nicht in seine Beurteilung ein. „Hätte er sich die Mühe gemacht, die Befunde korrekt zu lesen, wäre er zu einem anderen Schluss gekommen“, hört man schließlich im Zuge der Verhandlung. „Ich frage mich, auf welcher Basis die Diagnose abgeändert wurde“, hält der neue Gutachter vor Gericht fest. Eine „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ um 30 Prozent hätte damals auf alle Fälle schon vorgelegen.
Zusatzbefunde (etwa das Pflegeprotokoll eines stationären Aufenthalts, in dem vom oftmaligen, schwallartigen Erbrechen von Toth die Rede war, Anm.) wurden nicht eingeholt. „Hätte er sich das beschaffen müssen?“, fragt die Richterin. „Ja“, ist die unmissverständliche Antwort.
Doch all das passierte nicht – und Rosina Toth galt als, umgangssprachlich ausgedrückt, hysterisch – sogar der OGH berief sich auf diese Einschätzung.
Nach Jahren des Kampfes gegen Windmühlen hat Frau Toth erstmals Hoffnung. Doch schon droht das nächste Ungemach: Es ist unklar, ob mittlerweile Verjährung eingetreten ist – auch das muss im Zuge des Verfahrens geprüft werden.
Kommentare