Justiz zeigt mehr Härte gegen Hass

„Hass darf keinen Platz haben“: Justizminister Brandstetter
Seit Jahresbeginn ist die Verschärfung in Kraft. In den vergangenen Jahren stiegen die Verurteilungen.

Der Hass im Netz blüht. Der Islam gehöre "ausgerottet", Moscheen "abgefackelt", postete ein Wiener Berufsfeuerwehrmann über Monate auf Facebook. Seine rechte Hand zierte ein Totenkopf-Tattoo und die Zahl 88; sie steht für "Heil Hitler".

Der Feuerwehrmann wurde zu einer Geldstrafe über 6000 Euro verurteilt. Er befindet sich somit in einem noch immer durchaus überschaubaren Club der Verurteilten wegen Verhetzung. Im Jahr 2014 gab es 30 Verurteilungen, im Jahr davor gar nur acht. Aus dem Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen vor. Doch sie werden mit ziemlicher Sicherheit leicht steigend sein – so wie auch die Anklagen (siehe Grafik, Anm.). Und der Trend wird weitergehen. Denn seit Jahresbeginn ist das neue Strafgesetzbuch in Kraft. Verhetzung wird nun strenger geahndet.

Nicht nur das Auffordern zur Gewalt ist jetzt strafbar, sondern schon das "Aufstacheln zum Hass." Es reicht schon ein Publikum von rund 30 Personen, um eine Strafe von bis zu zwei Jahren auszufassen. Bisher waren dafür 150 Personen nötig. Somit reichen auch schon entsprechende Äußerungen auf kleinen Versammlungen oder in Online-Foren. Ist das Publikum größer, kann die Strafe auf drei Jahre erhöht werden. Führt der Aufruf tatsächlich zur Gewalt, sind sogar bis zu fünf Jahre möglich.

Gewaltpropaganda

Ausdrücklich strafbar ist nun auch die Veröffentlichung von Gewalt- oder Hasspropaganda in Text oder Bild. Werden sie einer "breiten Öffentlichkeit" zugänglich, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

"Es freut mich, dass die Verschärfungen des Tatbestandes der Verhetzung in Kraft getreten sind. Denn damit haben wir nun ein noch stärkeres Mittel, um gegen Menschenfeindlichkeit und Hass vorgehen zu können", sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter. "Wenn jemand aufgrund seiner Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder Ähnliches verbal attackiert wird, darf das nicht ungestraft bleiben. Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, denn wer Hass sät, wird Gefängnis ernten."

Ein Fall für den Richter ist nun auch schon die Hetze gegen "die Ausländer". Bisher musste gegen eine konkrete Herkunft oder Staatsangehörigkeit geschimpft werden. "Eine grundsätzlich positive Entwicklung", sagt Barbara Schloßbauer von der Meldestelle Stopline. Doch Richter müssen künftig nachweisen, dass Hetzer auch wirklich diffamierende Absichten verfolgen – keine unbedingt klare Angelegenheit.

Härtere Strafen

Doch die Richter dürften bei diesem Straftatbestand ohnehin bereits sensibler sein – das zeigen die Strafen. Im Jahr 2013 gab es für Verurteilte keine einzige Freiheitsstrafe – auch keine bedingte. Angeklagte kamen zumeist mit Geldbußen davon. 2014 war das schon deutlich anders: Laut Justizministerium wurde eine teilbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen sowie mehr als 20 bedingte.

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