Orient-Reise trotz Iran-Krieg? Was jetzt für Urlauber gilt
Viele Flüge wurden gestrichen (Symbolbild).
An die 18.000 Österreicherinnen und Österreicher befinden sich derzeit in der Krisenregion. Unter ihnen rund 2.500, die auf Urlaub waren und unter anderem auf Kreuzfahrtschiffen vor Dubai und Doha festsitzen.
Tausende andere haben Orient-Urlaube gebucht, die sie nun nicht mehr antreten können. Ebenso Flüge, die über das Drehkreuz in Dubai führen würden. Was gilt nun für die Betroffenen, wo bekommen sie Hilfe und wie viel Geld bekommen sie zurück? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gebucht wurde eine Pauschalreise in die Region. Bekommt man das Geld retour?
Diese Frage ist einfach zu beantworten - und auch wieder nicht. Grundsätzlich gilt: Es müssen "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, um kostenlos stornieren zu können - auf Kriegshandlungen trifft das zu.
Aber: Die Reise muss "unmittelbar" bevorstehen, erläutern Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Österreich - Urlaubsbeginn und drohende Gefahr müssen zeitlich zusammenhängen. Dafür wird in der Regel ein Zeitraum von einer Woche angenommen. Wer also erst in zwei oder drei Wochen plant, in die Region zu reisen, muss vorerst abwarten oder auf Kulanz hoffen - in solchen Fällen besteht kein automatischer Anspruch auf Storno.
Was gilt bei individuell gebuchten Reisen?
Solche Fälle sind rechtlich kniffliger.
- Bei Flügen gilt: Wurde der Flug annulliert, besteht Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung auf einen anderen Termin.
- Für Hotels gilt: Hier ist laut Experten ein Rücktritt von der Buchung durchsetzbar, wenn es nicht erreichbar ist. Das gilt nun beispielsweise für Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die eigentliche Urlaubsdestination liegt abseits der Krisenregion. Doch der Flug würde über Dubai führen, man erreicht sein Ziel also nicht. Was gilt fürs gebuchte Hotelzimmer?
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob das Reiseziel nicht auch auf anderem Weg - über eine andere Flugroute etwa - erreichbar wäre. Gibt es diese Möglichkeit nicht, steigt die Chance auf kostenloses Storno. Juristen raten, rasch Kontakt mit der Unterkunft aufzunehmen. "Auf den Hotelkosten bleibt man sitzen", befürchtet indes Gregor Kadanka, Obmann der Fachgruppe Reisebüros in der Wirtschaftskammer Wien, bei individuellen Buchungen. "Denn das Hotel in Thailand, auf den Malediven oder wo man auch hinfliegen wollte, hat ja offen und hält das Zimmer bereit."
Anders sähe es bei Komplett-Buchungen im Reisebüro aus, obwohl der Urlaub selbst zusammengestellt worden sei: "Wenn man im Reisebüro sagt,mit welcher Airline man in welches Hotel will und das Reisebüro stellt diesen Urlaub dann zusammen und legt dafür eine Gesamtrechnung, wird der Urlaub zur Pauschalreise", betont Kadanka.
Was ist mit Reiseversicherungen? Bei Absagen durch Veranstalter sind sie ja nicht mehr nötig.
Viele Urlauber schließen bei Abschluss der Reise auch eine Versicherung ab, sie deckt im Krankheitsfall Stornogebühren, die Kosten beim Verlust des Gepäcks oder eines Unfalls während der Reise. Doch was gilt, wenn nun der Veranstalter selbst absagt? "Dann wird dieser Versicherungsschutz nutzlos", heißt es seitens der Arbeiterkammer. Zumindest einen Teil der Prämie sollte man sich zurückholen können, allerdings kaum die gesamte Summe: Das Institut hat einen Teil seiner Leistungen schon erfüllt, nämlich vom Vertragsabschluss weg das Risiko einer Absage wegen Krankheit getragen.
Wie kommen die betroffenen Urlauber aus der Region zurück nach Hause?
Das hängt erneut von der Art der Urlaubsbuchung ab.
- Bei Pauschalreisen versuchen die Veranstalter, ihren Kunden Flüge zu buchen, sobald der Luftraum wieder offen ist. Doch angesichts der Massen an Menschen wird es einen Rückstau und damit neuerliche Wartezeiten geben. Der Reiseanbieter TUI hat bereits angekündigt, Urlauberinnen und Urlauber ausfliegen zu wollen. Dazu sollen Kontingente bei Fluglinien gekauft werden, der Konzern verfügt jedoch auch über eigene Flugzeuge.
- Bei individuell gebuchten Flügen sind die jeweiligen Airlines Ansprechpartner.
Der Flughafen Wien-Schwechat will zudem jenen Passagieren, die ihre Autos am Areal abgestellt haben, die zusätzlichen Parkkosten erlassen.
Wird es Evakuierungsflüge geben?
So eine Maßnahme ist aus Beginn der Corona-Pandemie bekannt, als Hunderte Menschen mit einer Hercules-Transportmaschine des Bundesheeres aus China geholt wurden. Allerdings dürfte das sechs Jahre später nicht mehr klappen, denn: Österreichs Heer hat derzeit keine Maschine, die starten könnte (lesen Sie mehr dazu hier).
Wer trägt die vor Ort entstandenen Kosten?
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben angekündigt, Hotelkosten für die festsitzenden Touristen übernehmen zu wollen. Für individuelle Telefon- und Internetkosten muss man selbst aufkommen.
Was passiert, wenn man auf einem Flughafen festsitzt?
Strandet man auf einem Flughafen, hängt alles von der Fluglinie ab, bei der man gebucht hat.
- Ist es eine europäische Airline, unterliegt sie den EU-Fluggastrechten. Das bedeutet Anspruch auf Betreuungsleistungen, also etwa Mahlzeiten und Getränke sowie ein Hotel zum Übernachten. Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigung wegen des Flugausfalles an sich gibt es aber nicht, da die Annullierung nicht von der Airline verschuldet ist.
- Hat man jedoch eine nicht-europäische Fluglinie gewählt (z. B. die Emirates), gelten die EU-Fluggastrechte nicht. Das heißt, man müsste sich selbst ein Hotel organisieren und selbst bezahlen - oder am Airport ausharren.
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