Inzidenz in Hermagor steigt: Trotzdem wird gelockert

Die Ausreisekontrollen in Hermagor liefen ohne Probleme
Die Sieben-Tages-Inzidenz steigt, dennoch setzt der Bezirk die dauerhaften Kontrollen bei der Ausreise aus.

Es war eine Zahl, auf die das Land Kärnten am Mittwoch mit Spannung wartete: Die tägliche Veröffentlichung der Werte für die Sieben-Tages-Inzidenz für den Bezirk Hermagor. Und es war keine gute Zahl.

Nachdem die Inzidenz in den vergangenen Tagen im Bezirk im Südwesten Kärntens kontinuierlich gesunken war, stieg sie am Mittwoch erneut an: Auf 266 (Dienstag: 222). Und an dieser Zahl hängt viel. Wäre sie unter 200 gefallen, hätte in Gesprächen zwischen Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsminister Rudolf Anschober offenbar eine komplette, vorzeitige Öffnung des Bezirks beschlossen werden sollen. So die Zeichen aus Kärnten. Eine mündliche Zusage aus Wien soll es schon gegeben haben.

Nun gibt es einen Kompromiss. Wie das Land Kärnten in einer Aussendung mitteilte, werden nach Gesprächen mit Wien die sieben dauerhaften Check-Points, an denen die Ausreise kontrolliert wurde, aufgelöst. 

Gleichzeitig, wird aber die Ausreiseverordnung bis Sonntag, 21. März 2021 um 24 Uhr, verlängert. Ein Widerspruch? Nicht unbedingt. Von dauerhaften Kontrollen wird auf stichprobenartig, ähnlich wie bereits in Wiener Neustadt, umgestellt. Bis dahin muss also bei der Ausreise ein negativer, maximal 48 Stunden alter Antigentest oder ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Test vorliegen. Zu diesem Zweck bleibt auch das Testangebot in diesem Bereich aufrecht. 

Auch die für Hermagor geltende Schulverordnung wird nicht verlängert. Da am Freitag schulfrei ist (Landesfeiertag), beginnt der Unterricht an den Hermagorer Schulen und für die Hermagorer Schülerinnen und Schüler voraussichtlich am Montag. 

Kompromiss zwischen Kärnten und Wien

Zur Erinnerung: Für den Bezirk Hermagor gelten seit Montag vergangener Woche Ausreisetests. Befristet waren sie bis Mittwoch, 18. März, Mitternacht. Ausreisen darf nur, wer einen negativen Corona-Test oder eine Bestätigung für eine kürzlich durchgemachte Erkrankung vorlegen kann. Das ist in einer Verordnung des Landeshauptmanns so geregelt.

Doch laut einem Erlass des Gesundheitsministeriums muss die Testpflicht aufrecht bleiben, bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist. 

Die nun erarbeitete Lösung ist wohl der Kompromiss aus beidem zwischen Klagenfurt und Wien.

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